Sterbehilfe

Schlagwort Sterbehilfe

Veranstaltung zur Säkularen Buskampagne in Köln mit Michael Schmidt-Salomon und Jacqueline Neumann am 14. Mai 2019

Im Rahmen der Säkularen Buskampagne 2019 sprechen am 14. Mai 2019 um 19.00 Uhr in Köln Michael Schmidt-Salomon zu "Abschied von der Kirchenrepublik – 100 Jahre Verfassungsbruch sind genug!" und Jacqueline Neumann zur Diskussion um das NRW-Neutralitätsgesetz "Von Kreuzen und Kopftüchern – Religiöse Symbole und Kleidung als Verfassungsbruch?". Veranstalter ist die gbs Köln für das Humanistische Forum Köln (HFK).

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Strafanzeige gegen Jens Spahn eingereicht

hpd: Nach Berichten des Humanistischen Pressedienstes hat DIGNITAS Deutschland am 8. November 2018 bei Berlins Justizsenator Behrendt Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn eingereicht. Die Organisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor. Das ifw unterstützt die Anzeige, denn Spahn verstößt gegen die Verfassung, namentlich das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG), indem er als Exekutive ein Urteil der Judikative (BVerwG vom 2. März 2017, Az.: 3 C 19/15, Sterbehilfe) missachtet. Amtsträger, die eine Sache wie ein Richter entscheiden, sind ebenfalls taugliche Täter des Tatbestands der Rechtsbeugung. Eine Tätigkeit in Form einer echten Leitungs- und Entscheidungskompetenz ist bei einem Bundesminister gegeben. (Weiterlesen)

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Italien: Verbot der Suizidhilfe steht auf dem Prüfstand

hpd: Das ifw-Direktoriumsmitglied Ludwig A. Minelli berichtet im Humanistischen Pressedienst über eine Entscheidung des Italienischen Verfassungsgerichtshofs vom 24.11.2018. Darin fordert das Gericht das italienische Parlament auf, festgestellte Mängel des italienischen Rechts in Bezug auf den Schutz von Personen am Lebensende zu beseitigen. (Weiterlesen)

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Sterbehilfe: Offener Brief an Justizministerin Dr. Katarina Barley

Missachtung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG)

Am 4. September 2018 hat das ifw in einem offenen Brief an Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), auf die Missachtung des BVerwG-Urteils vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19/15) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hingewiesen und um Stellungnahme gebeten.

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Auch das Gesundheitsministerium sollte sich an geltendes Recht halten: ifw-Kommentar zum Suizidbeihilfe-Gutachten von Udo Di Fabio

Eigentlich müsste das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Menschen in extremen Notlagen die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung erteilen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom März 2017 jedoch nicht umsetzen. Zur Begründung hat das BfArM ein Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio veröffentlicht, das empfiehlt, keine Erlaubnisse zu erteilen. Allerdings basieren die Empfehlungen des Gutachtens auf einer "Fehldeutung" des BVerwG-Urteils und einer "wissenschaftlich unsauberen und tendenziösen Arbeitsweise", wie das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in einem heute veröffentlichten Kommentar darlegt.

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ifw-Kommentar zum Gutachten „Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen“ von Prof. Udo Di Fabio für das Arzneimittel-Institut (BfArM)

Dr. Jacqueline Neumann,  Ludwig A. Minelli | Dieser ifw-Kommentar zum Gutachten "Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen" von Prof. Udo Di Fabio für das Arzneimittel-Institut (BfArM) weist nach, dass die Empfehlungen des Gutachtens auf einer "Fehldeutung" des BVerwG-Urteils vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19/15) basieren. Das ifw entkräftet die vom BfArM und von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in der Öffentlichkeit verbreiteten Kernaussagen des Gutachtens. Demnach ist das BfArM rechtlich verpflichtet, Menschen in extremen Notlagen die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung zu erteilen.

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Reinhard Merkel in der FAZ: Suizidbeihilfe-Gutachten von Udo Di Fabio überzeugt nicht

FAZ: Reinhard Merkel (ifw-Beirat) übt in dem FAZ-Artikel "Gegenrede zu Di Fabio. Der Staat darf beim Suizid helfen" am 15. Februar 2018 deutliche Kritik an dem Gutachten "Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen", das der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19/15) erstellte.

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Schadensersatz für künstliche Lebensverlängerung

Süddeutsche Zeitung: Am 21.12.2017 ist ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts München (OLG) zur künstlichen Lebensverlängerung ergangen (Az.: 1 U 454/17). Ein Mann hatte gegen den Hausarzt seines verstorbenen Vaters geklagt und hat nunmehr vom OLG als Alleinerbe ein Schmerzensgeld in Höhe von 40 000 Euro zugesprochen bekommen. Der Arzt hatte fünf Jahre lang die künstliche Ernährung seines Vaters mittels einer PEG-Sonde aufrechterhalten, obwohl dieser unumkehrbar dement war. Das Gericht bejahte einen Behandlungsfehler, da der behandelnde Arzt es unterlassen hatte, die Fortsetzung einer künstlichen Ernährung oder deren Beendigung mit Umstellung des Behandlungsziels auf rein palliative Versorgung besonders gründlich mit dem Betreuer des Vaters zu erörtern. (Weiterlesen)

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