Sterbehilfe

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BVerfG: „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung § 217 StGB für nichtig erklärt. Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nun vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Ein Bericht aus Karlsruhe von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon.

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Bundesverfassungsgericht muss Anspruch auf Abgabe von Natriumpentobarbital zur Selbsttötung prüfen

Am 19. November 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln eine wichtige Entscheidung im Kampf um das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende getroffen: Es erklärte das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Deshalb setzte es sechs Klageverfahren aus und legte die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor (Az: 7 K 8461/18). Die Karlsruher Richter werden nunmehr also nicht nur eine – alsbald mit Spannung erwartete – Entscheidung über das Verbot ärztlicher Sterbehilfe (§ 217 StGB) treffen, sondern auch über die Pflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte  (BfArM) befinden, den Erwerb des Betäubungsmittels Natriumpentobarbital (NaPB) in Fällen extremer Sterbensnot zum Zweck der Selbsttötung zu erlauben.

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BGH: Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich in den Jahren 2012 bzw. 2013 durch die Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur Rettung der bewusstlosen Suizidentinnen wegen Tötungsdelikten und unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht zu haben. Der 5. ("Leipziger") Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft verworfen und damit die beiden freisprechenden Urteile bestätigt und das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende gestärkt. 

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Veranstaltung zur Säkularen Buskampagne in Köln mit Michael Schmidt-Salomon und Jacqueline Neumann am 14. Mai 2019

Im Rahmen der Säkularen Buskampagne 2019 sprechen am 14. Mai 2019 um 19.00 Uhr in Köln Michael Schmidt-Salomon zu "Abschied von der Kirchenrepublik – 100 Jahre Verfassungsbruch sind genug!" und Jacqueline Neumann zur Diskussion um das NRW-Neutralitätsgesetz "Von Kreuzen und Kopftüchern – Religiöse Symbole und Kleidung als Verfassungsbruch?". Veranstalter ist die gbs Köln für das Humanistische Forum Köln (HFK).

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Strafanzeige gegen Jens Spahn eingereicht

hpd: Nach Berichten des Humanistischen Pressedienstes hat DIGNITAS Deutschland am 8. November 2018 bei Berlins Justizsenator Behrendt Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn eingereicht. Die Organisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor. Das ifw unterstützt die Anzeige, denn Spahn verstößt gegen die Verfassung, namentlich das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG), indem er als Exekutive ein Urteil der Judikative (BVerwG vom 2. März 2017, Az.: 3 C 19/15, Sterbehilfe) missachtet. Amtsträger, die eine Sache wie ein Richter entscheiden, sind ebenfalls taugliche Täter des Tatbestands der Rechtsbeugung. Eine Tätigkeit in Form einer echten Leitungs- und Entscheidungskompetenz ist bei einem Bundesminister gegeben. (Weiterlesen)

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Italien: Verbot der Suizidhilfe steht auf dem Prüfstand

hpd: Das ifw-Direktoriumsmitglied Ludwig A. Minelli berichtet im Humanistischen Pressedienst über eine Entscheidung des Italienischen Verfassungsgerichtshofs vom 24.11.2018. Darin fordert das Gericht das italienische Parlament auf, festgestellte Mängel des italienischen Rechts in Bezug auf den Schutz von Personen am Lebensende zu beseitigen. (Weiterlesen)

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Sterbehilfe: Offener Brief an Justizministerin Dr. Katarina Barley

Missachtung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG)

Am 4. September 2018 hat das ifw in einem offenen Brief an Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), auf die Missachtung des BVerwG-Urteils vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19/15) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hingewiesen und um Stellungnahme gebeten.

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Auch das Gesundheitsministerium sollte sich an geltendes Recht halten: ifw-Kommentar zum Suizidbeihilfe-Gutachten von Udo Di Fabio

Eigentlich müsste das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Menschen in extremen Notlagen die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung erteilen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom März 2017 jedoch nicht umsetzen. Zur Begründung hat das BfArM ein Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio veröffentlicht, das empfiehlt, keine Erlaubnisse zu erteilen. Allerdings basieren die Empfehlungen des Gutachtens auf einer "Fehldeutung" des BVerwG-Urteils und einer "wissenschaftlich unsauberen und tendenziösen Arbeitsweise", wie das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in einem heute veröffentlichten Kommentar darlegt.

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