Selbstverwaltungsrecht

Schlagwort Selbstverwaltungsrecht

BVerfG (2 BvR 661/12): Loyalitätspflichten, Chefarztfall

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum kirchlichen Grundauftrag dienen. Die Formulierung des kirchlichen Proprium obliegt allein den Kirchen.

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BVerfG (2 BvR 1703 1718/83, 856/84): Loyalitätspflichten (Assistenzarzt, Buchhalter)

Es handelt sich trotz BVerfGE 137, 273 aus dem Jahr 2014 (Chefarztfall, Wiederheirat) nach wie vor um die wichtigste Entscheidung des BVerfG zum Kündigungsschutz in kirchlichen Einrichtungen. Ihre negativen gesellschaftlichen Auswirkungen sind enorm. Selbst manche kirchengeneigte Juristen haben sie kritisiert. Juristen, die bei der Rechtsanwendung nicht speziell kirchlich orientiert sind, haben mit Entsetzen reagiert.

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BVerfG (2 BvR 208/76): St. Marien-Krankenhaus, Krankenhausgesetz NRW

In den sehr umfangreichen Leitsätzen wird u.a. ausgeführt, der Wechselwirkung zwischen den eigenen Angelegenheiten der Kirchen und gesetzlichen Einschränkungen im Rahmen des Art. 137 III 1 WRV sei nicht nur durch Güterabwägung Rechnung zu tragen, sondern dem in Art. 4 GG wurzelnden Einverständnis der Kirchen sei "ein besonderes Gewicht beizumessen".

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BVerfG (2 BvR 209/76): Goch-Entscheidung

Nach 137 III WRV/140 GG sind alle der Kirche zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform Objekte, bei deren Ordnung und Verwaltung die Kirche grundsätzlich frei ist, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück Auftrag der Kirche in dieser Welt wahrzunehmen.

Das Betriebsverfassungsgesetz ist insoweit kein für alle geltendes Gesetz i. S. des Art. 137 III WRV.

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