ifw-Kommentar zum Gutachten „Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen“ von Prof. Udo Di Fabio für das Arzneimittel-Institut (BfArM)

Dr. Jacqueline Neumann,  Ludwig A. Minelli | Dieser ifw-Kommentar zum Gutachten "Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen" von Prof. Udo Di Fabio für das Arzneimittel-Institut (BfArM) weist nach, dass die Empfehlungen des Gutachtens auf einer "Fehldeutung" des BVerwG-Urteils vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19/15) basieren. Das ifw entkräftet die vom BfArM und von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in der Öffentlichkeit verbreiteten Kernaussagen des Gutachtens. Demnach ist das BfArM rechtlich verpflichtet, Menschen in extremen Notlagen die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung zu erteilen. Hier zum vollständigen Text des Kommentars (21 Seiten).