Klerikaler Missbrauch: Signalurteil vom LG Köln – Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000,00 Euro verurteilt
Das Landgericht Köln hat heute in einem auf mehreren Ebenen außergewöhnlichen Prozess entschieden, dass das Erzbistum Köln dem Kläger Georg Menne für die innerhalb von zehn Jahren erlittenen über 300 Fälle schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Priester 300.000,00 Euro Schmerzensgeld bezahlen muss.
Der Prozess ist aus vier Gründen besonders.
1. handelt es sich, soweit ersichtlich, um den ersten zivilrechtlichen Prozess um Schmerzensgeld wegen klerikalem Missbrauch gegen die Kirche in Deutschland und mithin um einen Präzedenzfall;
2. waren Gegenstand des Verfahrens bereits verjährte Ansprüche, wobei das Erzbistum schlussendlich – nachdem es sie zunächst erhoben hatte – auf die Einrede der Verjährung verzichtete;
3. entschied das Gericht bereits am 2. Verhandlungstag im Rahmen eines seltenen sog. Stuhlurteils und
4. setzt das Gericht mit dem hohen sechsstelligen Betrag neue Maßstäbe im Bereich der Schmerzensgeldberechnung bei sexuellem Missbrauch.
Rechtsanwalt Christian Roßmüller, einer der Klägervertreter, kommentiert: "Mit dieser Entscheidung wurden die bisherigen Schmerzensgeldobergrenzen der von als Ausreißer geltenden Entscheidungen wie etwa Wuppertal und Verden pulverisiert. Trotz des nicht unbedeutenden Klageabweisungsteils."
Es ist anzunehmen, dass das Urteil ein Umdenken in der Kirche auslöst und den bedauerlicherweise zahlreichen anderen Geschädigten so wenigstens den Gang zu Gericht erspart wird. Das Urteil bereitet nämlich mutmaßlich den Weg für außergerichtliche Vereinbarungen über Schmerzensgeldzahlungen.