Strafrecht

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Teilerfolg vor dem LAG Hamm für Chefarzt Joachim Volz

In der Berufungsverhandlung des vom ifw unterstützten Rechtsstreits des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz konnte am 05.02.2026 vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ein Teilerfolg erzielt werden. Die stellvertretende ifw-Direktorin Dr. Jessica Hamed zeigt sich gegenüber dem humanistischen Pressedienst zwar erleichtert, sieht aber die grundlegenden Rechtsfragen als ungelöst an

"Wir freuen uns einerseits natürlich darüber, dass die Berufung im Hinblick auf die Nebentätigkeit von Herrn Volz erfolgreich war. Das bedeutet nämlich, dass Herr Volz seine Patientinnen wieder vollumfänglich betreuen und nötigenfalls auch einen Schwangerschaftsabbruch durchführen kann. Für den Moment ist das also eine große Erleichterung.

Anderseits zeigt das Urteil auch, schließlich wurde die Dienstanweisung (Schwangerschaftsabbrüche nur bei Gefahr für Leib und Leben) im Rahmen seiner angestellten Tätigkeit vom Landesarbeitsgericht bestätigt, dass ein politisches Handeln dringend erforderlich ist."

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MedR: Anmerkungen zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm in Sachen Joachim Volz

Am 05.02.2026 findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz die Berufungsverhandlung statt. In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich:  »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben.

Im ersten Heft der juristischen Fachzeitschrift Medizinrecht im Jahr 2026 sind zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 08.08.2025 (2 Ca 182/25) zwei Anmerkungen erschienen (S. 37-40 und S. 81-83).

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»Medizin ist keine Glaubenssache«

Am 05.02.2026 findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz die Berufungsverhandlung statt. In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich:  »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben.

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Die deutsche Justiz lässt sich nicht vom iranischen Mullah-Regime instrumentalisieren

Warum § 166 StGB ("Gotteslästerung") abgeschafft werden muss, hat der gestrige Strafprozess (19.01.2026) gegen zwei Exiliraner*innen in erschütternde Deutlichkeit nochmals gezeigt. 

Ihnen wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Protestaktion vor dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg Seiten aus einem Koran angezündet zu haben. Eine ausführliche Darstellung des vom ifw unterstützten Rechtsfalls findet sich hier.

Vehement forderte der iranische Staat die strafrechtliche Verfolgung der Demonstrierenden und bestellte seinerzeit sogar einen hochrangigen Diplomaten ins Außenministerium in Teheran ein.

In der Welt online findet sich ein ausführlicher Bericht über den Prozessverlauf, auch Zeit online berichtete.  

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Zwischen Recht, Ethik und Verantwortung: Warum § 218 StGB nicht ins Strafrecht gehört

In einem aktuellen Beitrag  in der ärztlichen Fachzeitschrift "Die Gynäkologie" (open access) erklären der Chefarzt Joachim Volz, die ifw-Beiräte Till Müller-Heidelberg und Hartmut Kreß sowie die ifw-Direktoriumsmitglieder Jörg Scheinfeld, Michael Schmidt-Salomon und Jessica Hamed warum der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden sollte.

Volz ist inzwischen nicht nur für seine fachliche Expertise deutschlandweit bekannt, sondern auch wegen seines durch das ifw unterstützten gerichtlichen Vorgehen gegen seinen Arbeitgeber, der ihm faktisch verboten hat, Schwangerschaftsabbrüche in der Klinik sowie in seiner Privatpraxis vorzunehmen. 

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Verurteilung im Fall einer Knabenbeschneidung

Vor dem Amtsgericht Eilenburg musste sich seit dem 12.05.2025 ein Arzt aus Taucha wegen einer aus religiösen Gründen durchgeführten Knabenbeschneidung an einem fünf Wochen alten Baby strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mediziner eine fahrlässige Körperverletzung vor. Am 26.05.2025 fiel am fünften Verhandlungstag das Urteil. Der Prozess wurde vom hpd (hier und hier) und der Leipziger Volkszeitung ( u.a. hier, hier und hier) vor Ort verfolgt. Auch das ifw berichtete bereits. 

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Ein Fall von Knabenbeschneidung vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Eilenburg muss sich seit dem 12.05.2025 ein Arzt aus Taucha wegen einer aus religiösen Gründen durchgeführten Knabenbeschneidung an einem fünf Wochen alten Baby strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner derzeit noch eine fahrlässige Körperverletzung vor. Im Raum steht inzwischen allerdings wohl auch eine etwaige vorsätzliche gefährliche Körperverletzung. Hintergrund dieser Entwicklung ist eine möglicherweise unterbliebene ordnungsgemäße Aufklärung der Erziehungsberechtigten. Der Prozess wird vom hpd und der Leipziger Volkszeitung vor Ort verfolgt.

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