Verdacht der Beleidigung und Volksverhetzung: Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen (babykaust.de)

wegen: Verstoß gegen §§ 130, 185 StGB.
Am 12. Februar 2021 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) bei der Staatsanwaltschaft Gießen Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen erstattet wegen des Verdachts der Beleidigung nach § 185 StGB und des Verdachts der Volksverhetzung in der Alternative des Verharmlosens nach § 130 III Fall 3 StGB. Annen trifft mehrere ehrverletzende und volksverhetzende Aussagen auf den von ihm verantworteten Webseiten, auf denen er gegen ÄrztInnen und Schwangerschaftsabbrüche agitiert. Über 100 Personen und Organisationen haben erklärt, die Anzeige zu unterstützen. Zudem haben die Ärztinnen Kristina Hänel und Nora Szász unter Bezugnahme auf die hiesige Strafanzeige Strafanträge wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt. Am 15. Februar 2022 ist Annen wegen Beleidigung vom Amtsgericht Weinheim zu einer Geldstrafe i.H.v. 1.200 Euro verurteilt worden. Kristina Hänel war als Zeugin geladen und trat als Nebenklägerin auf.