Strafrecht

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Verurteilung im Fall einer Knabenbeschneidung

Vor dem Amtsgericht Eilenburg musste sich seit dem 12.05.2025 ein Arzt aus Taucha wegen einer aus religiösen Gründen durchgeführten Knabenbeschneidung an einem fünf Wochen alten Baby strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mediziner eine fahrlässige Körperverletzung vor. Am 26.05.2025 fiel am fünften Verhandlungstag das Urteil. Der Prozess wurde vom hpd (hier und hier) und der Leipziger Volkszeitung ( u.a. hier, hier und hier) vor Ort verfolgt. Auch das ifw berichtete bereits. 

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Ein Fall von Knabenbeschneidung vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Eilenburg muss sich seit dem 12.05.2025 ein Arzt aus Taucha wegen einer aus religiösen Gründen durchgeführten Knabenbeschneidung an einem fünf Wochen alten Baby strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner derzeit noch eine fahrlässige Körperverletzung vor. Im Raum steht inzwischen allerdings wohl auch eine etwaige vorsätzliche gefährliche Körperverletzung. Hintergrund dieser Entwicklung ist eine möglicherweise unterbliebene ordnungsgemäße Aufklärung der Erziehungsberechtigten. Der Prozess wird vom hpd und der Leipziger Volkszeitung vor Ort verfolgt.

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1. Lesung zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Heute findet die 1. Lesung zum fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Deutschen Bundestag statt.

Der Entwurf greift den Vorschlag der Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf, die vor wenigen Wochen auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt haben. Ebenso wie die drei Professorinnen es vorschlagen, sieht der Gesetzesentwurf der über 300 Abgeordneten eine "Umwidmung" des § 218 StGB vor. Durch § 218 StGB-neu sollen fortan nämlich nur noch Schwangerschaftsabbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren sanktioniert werden und Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen legalisiert und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Das ifw und die gbs fordern neben 72 weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem interfraktionellen Gesetzesentwurf zuzustimmen.

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Verbände sprechen sich für den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aus

Im Oktober 2024 stellten die Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, u.a. die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) unterstützt wurde. Vor zwei Wochen brachten Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen einen eigenen Gesetzesentwurf zur Neuregelung ein. Das ifw und die gbs fordern heute neben 72 weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem interfraktionellen Gesetzesentwurf zuzustimmen.

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Eckpunkte einer Reform des Schwangerschaftsabbruchs

Ein Aufsatz von ifw-Beirat Prof. Dr. Hartmut Kreß.

Der Beitrag rückt ins Licht, dass und in welcher Hinsicht die derzeitigen Rechtsnormen zum Schwangerschaftsabbruch in der Bundesrepublik Deutschland substanziell reformiert werden sollten. Er gibt das Referat wieder, das der Verfasser am 13. November 2024 zu diesem Thema in Berlin auf einer Veranstaltung des Humanistischen Verbands Deutschlands und der Humanistischen Akademie Deutschland gehalten hat.

Den gesamten Aufsatz können Sie hier weiterlesen, sowie als pdf herunterladen.

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Gesetzesentwurf für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch – das Ende von § 218 StGB

Heute haben die Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt, der von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, u.a. von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), unterstützt wird. Die drei Juristinnen, die bereits der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" angehörten, haben mit ihrem Entwurf "die Empfehlungen der Kommission handwerklich überzeugend umgesetzt", meint die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed.

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Suizidbegleitung bei psychischer Krankheit

Unser Beirat Hartmut Kreß beschäftigt sich in seinem aktuellen Beitrag in der NJOZ vom 10.10.2024 (2024, S.1249-1253) mit dem rechtlichen Umgang der Suizidbegleitung bei psychischer Krankheit und unterbreitet einen überzeugenden Lösungsvorschlag. Anlass für die Auseinandersetzung mit der Thematik geben zwei in diesem Jahr erfolgte erstinstanzliche Verurteilungen zweier Ärzte wegen der Beihilfe zum Suizid psychisch Erkrankter. Das Gericht nahm in beiden Fällen an, dass seitens der Suizidenten im Zeitpunkt des Suizids keine eigenverantwortliche Entscheidung getroffen worden sei, weshalb das Gericht eine Tötung in mittelbarer Täterschaft angenommen hat.

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