Sexuelle Selbstbestimmung

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Der Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchsopfern – ein Appell

Am 08.03.2024 richteten der Staatsrechtler Stephan Rixen und unser Direktor, der Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld, einen deutlichen Appell an die katholische Kirche. Beide Professoren beschäftigen sich seit Jahren mit den klerikalen Sexualdelikten: Rixen ist Mitglied in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung Sexuellen Kindesmissbrauch (UKA) und Scheinfeld mahnt immer wieder die staatlichen Ermittlungsbehörden zur ordnungsgemäßen Aufklärung und die Kirche zum sachgemäßen Umgang an.

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Missbrauch in der Kirche – erhebliche Versäumnisse der Ermittlungsbehörden

Mit deutlichen Worten kritisiert ifw-Direktor Jörg Scheinfeld die Versäumnisse der Staatsanwaltschaften bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle in der Kirche gegenüber dem WDR und der tagesschau am 25.09.2023.

Hintergrund ist eine Recherche des WDR zu den Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaften. Trotz der hiesigen Strafanzeige im Jahr 2018 passierte letztlich zu wenig und nicht das Gebotene: "Bis Anfang 2023 hatte aber noch keine einzige Staatsanwaltschaft die Leitung eines Bistums durchsuchen lassen, wie die WDR-Umfrage unter allen für die 27 Bistümer zuständigen Staatsanwaltschaften ergeben hat. Die Begründung: Es habe keinen Anlass gegeben zu vermuten, dass die Kirche etwas verheimlichen würde."

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Einrede der Verjährung - Rechtsmissbrauch durch die Kirche?

Im Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger legt der Kölner Jura-Professor Markus Ogorek am 16.07.2023 mit guten Argumenten nahe, dass eine etwaige seitens eines beklagten Erzbistums erhobene Einrede der Verjährung in einem Amtshaftungsprozess eines Missbrauchsopfers wahrscheinlich als rechtsmissbräuchlich anzusehen wäre.

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Sexueller Missbrauch und Zwangsabtreibung – Klage gegen das Erzbistum Köln

Der erste große Schadensersatzprozess gegen das Erzbistum Köln ist noch keinen Monat erstinstanzlich abgeschlossen und schon wurde vorgestern vor dem Landgericht Köln der nächste Großschadensprozess eingeläutet. In beiden Fällen vertritt Rechtsanwalt Eberhard Luetjohann gemeinsam mit Kollegen die Interessen des Klägers beziehungsweise der Klägerin. Mehr als 200 Missbrauchsopfer haben sich inzwischen an den Anwalt gewandt.

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Zusammenfassung des Beitrags von Lothar Jaeger: „Bemessung des Schmerzensgeldes nach Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker“

Lothar Jaeger, Vorsitzender Richter am OLG Köln a. D. und Mitautor des Standardwerkes "Schmerzensgeld", schließt mit seinem aktuellen Aufsatz (VersR 4/ 2023, 209–228) an seinen letzten – ebenfalls sehr lesenswerten – Beitrag, den wir hier zusammengefasst haben, an und zeigt Bemessungskriterien zur Höhe des Schmerzensgelds bei klerikalen Missbrauch auf. Zu Recht konstatiert er, dass hiernach das Schmerzensgeld "besonders hoch" ausfallen muss. Er unterstreicht, dass die Besonderheiten dieser Fälle darin liegen, "dass die Straftaten von Klerikern begangen wurden, die aufgrund ihrer Stellung in der Kirche und ihres Ansehens besonderes Vertrauen genossen, dem die Missbrauchsopfer nicht widerstehen konnten."

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Klerikaler Missbrauch: "Strafbare Beteiligung an Sexualdelikten gehorsamspflichtiger Kleriker - Zugleich eine kritische Betrachtung des Kölner Gercke-Gutachtens" von Rolf Dietrich Herzberg

Unser ifw-Beirat Rolf Dietrich Herzberg beleuchtet in dem frei zugänglichen ZflStw-Beitrag (2023, 1-19) umfassend und scharfsinnig die erheblichen Mängel des strafrechtlichen Teils des sog. Gercke-Gutachtens zum klerikalen Missbrauch im Erzbistum Köln. Ein bestechender Beitrag, der nur den Schluss zulässt, dass das Gercke-Gutachten zur strafrechtlichen Aufarbeitung der klerikalen Missbrauchsfälle in Gänze ungeeignet ist. Mit beeindruckender Präzision arbeitet Herzberg heraus, dass keiner der mitwirkenden Juristen der übernommenen großen Verantwortung gerecht geworden ist.

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