Böser Glaube verjährt nicht

Die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed beschäftigt sich in einem Gastbeitrag für den hpd mit dem Umgang der katholischen Kirche mit Klagen klerikaler Missbrauchsbetroffener.
Dabei zeigt die Juristin auf, dass die katholische Kirche ihre Argumentation opportunistisch je nach Vorteil auf kirchliches oder staatliches Recht stützt.
Anhand von vier Beispielen verdeutlicht sie das kirchliche Vorgehen:
1. Einrede der Verjährung (Berufung staatliches Recht)
2. Benachteiligung kirchlicher Arbeitnehmer*innen (Berufung auf katholisches Kirchenrecht)
3. Vergewaltigungen eines Pflegekindes durch den priesterlichen Pflegevater "in seiner Freizeit" (Berufung auf staatliches Recht)
4. Ablehnung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen über Schmerzensgeld für erlittene Sexualstraftaten (Berufung auf staatliches Recht)
