Zur weltanschaulich-religiösen Neutralität der Justiz und zum Kopftuch von Rechtsreferendarinnen
Der Beschluss des 2. Senats zu einer Verfassungsbeschwerde wurde mit 7:1 Stimmen gefasst. Seine besondere Bedeutung besteht darin, dass er das Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität gegenüber der Glaubensfreiheit entscheidend stärker gewichtet als der 1. Senat im Jahr 2015 in seiner umstrittenen Entscheidung zum Lehrerinnen-Kopftuch. Der 2. Senat schließt jetzt in der Neutralitätsfrage an sein Urteil zum Lehrerinnen-Kopftuch von 2003 an und führt diese Linie für den Bereich der Justiz weiter. Ein Kommentar von ifw-Direktoriumsmitglied Gerhard Czermak zum Beschluss des BVerfG (1. Senat) betreffend das begrenzte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen vom 14. 1. 2020 (Az. 2 BvR 1333/17).