Mitteilungen

Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungshinweise von Interesse für säkulare Rechtspolitik.

Zur weltanschaulich-religiösen Neutralität der Justiz und zum Kopftuch von Rechtsreferendarinnen

Der Beschluss des 2. Senats zu einer Verfassungsbeschwerde wurde mit 7:1 Stimmen gefasst. Seine besondere Bedeutung besteht darin, dass er das Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität gegenüber der Glaubensfreiheit entscheidend stärker gewichtet als der 1. Senat im Jahr 2015 in seiner umstrittenen Entscheidung zum Lehrerinnen-Kopftuch. Der 2. Senat schließt jetzt in der Neutralitätsfrage an sein Urteil zum Lehrerinnen-Kopftuch von 2003 an und führt diese Linie für den Bereich der Justiz weiter. Ein Kommentar von ifw-Direktoriumsmitglied Gerhard Czermak zum Beschluss des BVerfG (1. Senat) betreffend das begrenzte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen vom 14. 1. 2020 (Az. 2 BvR 1333/17).

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Kirchen geraten bei der Zwangskonfessionalisierung von Ausländern und ehemaligen DDR-Bürgern stärker unter Druck

Neue Entwicklungen in zwei ifw-Fällen: Gegen das grob fehlerhafte Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zugunsten der evangelischen Kirche gegen eine ehemalige DDR-Bürgerin, die nach knapp 60 Jahren ihres Lebens als Konfessionsfreie Kirchensteuer nachzahlen soll, wurden am 2. März 2020 Rechtsmittel eingelegt. Im Fall des Franzosen Thomas Bores hat das Erzbistum Berlin nach fünf Jahren juristischen Streits und mehreren Wellen negativer Medienberichterstattung Ende Februar 2020 den Kirchensteuerbescheid aufgehoben. Die Praxis der Zwangskonfessionalisierung von zuziehenden Ausländern über die Kirchensteuerstellen in Finanzämtern hat die Kirche jedoch noch nicht nachweislich geändert. Deshalb sieht das ifw die Politik in der Pflicht: Überkommene Kirchenprivilegien abschichten, religiösen Verbraucherschutz stärken und Betroffene über die Risiken der Zwangskonfessionalisierung aufklären.

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BVerfG: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen. Danach ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt diese Pflicht einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Beschwerdeführerin dar. Dieser ist aber gerechtfertigt. Als rechtfertigende Verfassungsgüter kommen die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter in Betracht. Hier kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen ein derart überwiegendes Gewicht zu, das dazu zwänge, der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu verbieten oder zu erlauben.

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Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz: Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe ist ein Weckruf an den Bundestag

In einem Kommentar für das Portal "Säkulare Sozialdemokrat_innen" vom 27. Februar 2020 sieht Rolf Schwanitz in dem Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe einen Weckruf an den Bundestag. Es müsse eine "harte und selbstkritische Nachbetrachtung" erfolgen. Denn 360 Abgeordnete hätten mit dem verfassungswidrigen Brand-Griese-Vogler-Terpe-Antrag "das Selbstbestimmungsrecht, das Herzstück unserer Grund- und Menschenrechte, millionenfach missachtet und gebrochen". Rolf Schwanitz ist Bundessprecher der "Säkularen Sozialdemokrat_innen", Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und Staatsminister a.D. im Bundeskanzleramt und Parlamentarischer Staatssekretär a.D. im Bundesministerium für Gesundheit.

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Sterbehilfe-Urteil des BVerfG: Eric Hilgendorf bewertet in der LTO die Nichtigerklärung von § 217 StGB als Befreiungsschlag

In der Legal Tribune Online (LTO) vom 27. Februar 2020 bewertet Eric Hilgendorf das Urteil des BVerfG vom 26. Februar 2020 (2 BvR 2347/15) zu § 217 StGB als Befreiungsschlag, gerade in Zeiten einer Tendenz zur Übertherapie am Lebensende. Mit dem Bekenntnis zur persönlichen Autonomie habe das Gericht Rechtsgeschichte geschrieben. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf ist Strafrechtsprofessor in Würzburg, Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und Mitinitiator der Petition, die vor fünf Jahren 150 deutsche Strafrechtslehrer gegen die Neuregelung von § 217 StGB vorgebracht hatten.

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BVerfG: „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung § 217 StGB für nichtig erklärt. Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nun vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Ein Bericht aus Karlsruhe von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon.

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Religion und Gewalt: Über den Missbrauch von Kindern in Glaubensgemeinschaften

Vortrag von Deutschlands bekanntestem Kriminologen Christian Pfeiffer am 8. März in Oberwesel.

Angesichts der Vertuschung des katholischen Missbrauchsskandals hat der ehemalige Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen Christian Pfeiffer unlängst den Rücktritt von Kardinal Marx als Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gefordert. Am 8. März wird Pfeiffer im Rahmen der Vorstellung seines aktuellen Buchs "Gegen die Gewalt" am gbs-Stiftungssitz in Oberwesel erklären, was ihn zu dieser Stellungnahme veranlasst hat.

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Bodo Pieroth in der FAZ zur Vollverschleierung im Unterricht: Ein Lehrer muss sagen dürfen: „Zeig mir Dein Gesicht!“

In einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bespricht Prof. Bodo Pieroth einen Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2020 (Az. 1 Bs 6/20). Das OVG hatte in diesem Fall zugunsten einer 16-Jährigen Berufsschülerin bestätigt, dass diese vollverschleiert am Unterricht teilnehmen darf. Zwar habe das Gericht im konkreten Fall richtig entschieden, schulische Verbote der Gesichtsverschleierung seien aber durchaus möglich, so Pieroth. Bodo Pieroth ist emittierter Professor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) und Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht.

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