Am 24. Mai 2019 hatte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) beim Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen den Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow, wegen Verletzung der Informationsfreiheit Art. 5 Grundgesetz eingereicht. Der ausführlich begründete und mit 13 Anlagen versehene Antrag des Prozessbevollmächtigen Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel (Hamburg) lautete: "Dem Beklagten wird untersagt, den Twitter-Account der Klägerin @ifw_recht auf dem Twitter-Account des Beklagten @bodoramelow zu blockieren." Die Einreichung der Klage hat offenbar Wirkung gezeigt, denn bei einem routinemäßigen Check stellte das ifw fest, dass der thüringische Ministerpräsident das Twitter-Konto des Instituts wieder entsperrt hat.