Arbeitsrecht

Schlagwort Arbeitsrecht

BVerfG (2 BvR 661/12): Loyalitätspflichten, Chefarztfall

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum kirchlichen Grundauftrag dienen. Die Formulierung des kirchlichen Proprium obliegt allein den Kirchen.

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Caritas und Diakonie

Carsten Frerk hat über Caritas und Diakonie umfangreiche Zahlen und Fakten zusammengetragen, die es ermöglichen, ihre Rolle im heutigen Sozialsystem einzuschätzen und eine realistische Prognose über ihre Entwicklungsmöglichkeiten abzugeben. Ausführlich wird die Arbeitssituation der Mitarbeiter untersucht, die durch den Tendenzcharakter der Einrichtungen geprägt ist.

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BVerfG (1 BvR 792/03): Verkäuferin mit islamischem Kopftuch (Nichtannahmebeschluss)

Eine Kündigung wegen eines islamischen Kopftuchs ist im Privatrechtsverkehr nur dann sozial gerechtfertigt, wenn und soweit sie auf Grund plausibler und nachvollziehbarer Erwägungen durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Eine Verursachung betrieblicher Störungen oder wirtschaftlicher Nachteile durch das Kopftuch muss hinreichend plausibel dargelegt werden.

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BVerfG (1 BvR 2253/00): Lohnsteuerkartenvermerk über Nichtmitgliedschaft in RG (Nichtannahmebeschluss)

Die gesetzlich vorgesehene Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte ist mit der durch Art. 4 Abs. 1 GG gewährleisteten und in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 3 Satz 1 WRV besonders hervorgehobenen Freiheit, religiöse Überzeugungen zu verschweigen, vereinbar (vgl. BVerfGE 49, 375 <375 f.>). Entsprechendes gilt für die Eintragung "--", aus der ersichtlich wird, dass der Beschwerdeführer keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört.

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BVerfG (1 BvR 517/91): Kein Unterhaltsanspruch gegen Orden (Nichtannahmebeschluss)

Der Staat ist nicht aus Art. 6 I, II GG verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Kind eines Ordensangehörigen den Orden für seinen Unterhalt in Anspruch nehmen kann, wenn der Ordensangehörige ohne Vergütungsanspruch für den Orden gearbeitet hatte. Auch im Hinblick auf Art. 3 I GG kann die Ansicht vertreten werden, dass die unentgeltlichen Dienstleistungen keine anfechtbaren Rechtshandlungen sind.

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BVerfG (2 BvR 1703 1718/83, 856/84): Loyalitätspflichten (Assistenzarzt, Buchhalter)

Es handelt sich trotz BVerfGE 137, 273 aus dem Jahr 2014 (Chefarztfall, Wiederheirat) nach wie vor um die wichtigste Entscheidung des BVerfG zum Kündigungsschutz in kirchlichen Einrichtungen. Ihre negativen gesellschaftlichen Auswirkungen sind enorm. Selbst manche kirchengeneigte Juristen haben sie kritisiert. Juristen, die bei der Rechtsanwendung nicht speziell kirchlich orientiert sind, haben mit Entsetzen reagiert.

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