Schule

Schlagwort Schule

BVerfG (1 BvR 1087/91): Kruzifix-Beschluss (Fall Seler)

Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG.  § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern ist mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.

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BVerfG (1 BvR 8/84, 16/84): Privatschulfinanzierung

Der Staat ist verpflichtet, das private Ersatzschulwesen zu schützen. Handeln muss der Gesetzgeber aber nur dann, wenn das Ersatzschulwesen in seinem Bestand bedroht ist. Im Fall einer finanziellen Förderung ist der Gleichheitssatz zu beachten.

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BVerfG (1 BvR 47/84): Religionsunterricht

Die Entscheidung über die Teilnahme von Schülern eines anderen Bekenntnisses am Religionsunterricht obliegt der für den Unterricht verantwortlichen Religionsgemeinschaft. Der Staat ist gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG verpflichtet, dieser Entscheidung Rechnung zu tragen.

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BVerfG (1 BvR 845/79): Elternrecht, Schulaufsicht, Kindeswohl (elterlicher Informationsanspruch)

Die Eltern haben gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG einen Anspruch auf Information über Vorgänge in der Schule, wenn deren Verschweigen die ihnen obliegende individuelle Erziehung des Kindes beeinträchtigen könnte. Die Regelung des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes (§ 13 Abs. 2) über die Schweigepflicht von Schülerberatern gegenüber den Erziehungsberechtigten ist mit dem grundrechtlich gesicherten Informationsanspruch der Eltern vereinbar.

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BVerfG (1 BvR 647/70, 7/74): Schulgebet

Die Länder dürfen im Rahmen der durch Art. 7 Abs. 1 GG gewährleisteten Schulhoheit in nicht bekenntnisfreien Gemeinschaftsschulen ein freiwilliges überkonfessionelles Schulgebet außerhalb des Religionsunterrichts zulassen. Das Schulgebet ist grundsätzlich auch dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn Schüler oder deren Eltern widersprechen. Ihr Grundrecht auf negative Bekenntnisfreiheit wird dabei nicht verletzt, wenn sie frei und ohne Zwänge über die Teilnahme entscheiden können.

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