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Zusammenfassung des Aufsatzes von Rolf Schwanitz: Freilegungen – Zur Geschichte der Ablösung besonderer Staatsleistungen an die Kirchen und Schlussfolgerungen für ein Grundsätzegesetz

Unser ifw-Beirat und Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz hat in einem kompakten Beitrag, der seinesgleichen sucht, rhetorisch brillant die Geschichte der Ablösung der besonderen Staatsleistungen an die Kirchen freigelegt. Nach einem packenden Intro bringt er die Absurdität des seit nunmehr über 100 Jahren ignorierten Verfassungsauftrag auf den Punkt und fragt: "Wie konnte ein und derselbe Verfassungsartikel – der Ablösungsauftrag der Staatsleistungen an die Kirchen nach Art. 138 Abs. 1 WRV – im Jahr 1919 Bezugs- und Ankerpunkt für die Kirchen sein und dann neun Jahrzehnte später die gleiche Funktion für die Säkularen in der Bundesrepublik haben?"

Die Zusammenfassung können Sie hier weiterlesen, den Aufsatz in Gänze finden Sie hier.

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Klerikaler Missbrauch: "Strafbare Beteiligung an Sexualdelikten gehorsamspflichtiger Kleriker - Zugleich eine kritische Betrachtung des Kölner Gercke-Gutachtens" von Rolf Dietrich Herzberg

Unser ifw-Beirat Rolf Dietrich Herzberg beleuchtet in dem frei zugänglichen ZflStw-Beitrag (2023, 1-19) umfassend und scharfsinnig die erheblichen Mängel des strafrechtlichen Teils des sog. Gercke-Gutachtens zum klerikalen Missbrauch im Erzbistum Köln. Ein bestechender Beitrag, der nur den Schluss zulässt, dass das Gercke-Gutachten zur strafrechtlichen Aufarbeitung der klerikalen Missbrauchsfälle in Gänze ungeeignet ist. Mit beeindruckender Präzision arbeitet Herzberg heraus, dass keiner der mitwirkenden Juristen der übernommenen großen Verantwortung gerecht geworden ist.

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Offener Brief: Kinderschutz, Selbstbestimmung und Gleichstellung umsetzen: die "Beschneidungserlaubnis" § 1631d BGB abschaffen!

Heute, am 12. Dezember 2022, jährt sich die "Beschneidungserlaubnis" § 1631d BGB zum 10. Mal. Diesen Umstand nehmen Betroffene, Expert:innen und Vertreter von Fachorganisationen zum Anlass, sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu wenden. Sie fordern mit guten juristischen, medizinischen und ethischen Gründen die Abschaffung des § 1631d BGB.

Den offenen Brief können Sie hier herunterladen.

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Zusammenfassung des Beitrags von Lothar Jaeger: „Sexueller Missbrauch durch katholische Kleriker – Anerkennung und Entschädigung“

Lothar Jaeger, Vorsitzender Richter am OLG Köln a. D. und Mitautor des Standardwerkes "Schmerzensgeld", stellt in seinem aktuellen Aufsatz (VersR 18/ 2022, 1129–1142) heraus, dass "Opfer von sexuellem Missbrauch und von körperlichen Misshandlungen", die Kleriker "im Rahmen ihrer kirchlichen Tätigkeit verübt haben" zu entschädigen sind. Jaeger verweist darauf, dass sich bislang vor allem Gerecke/Roßmüller sowie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags umfassend mit der Frage der Haftung der Katholischen Kirche nach Amtshaftungsgrundsätzen begründet auseinandergesetzt haben.

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Zusammenfassung des Beitrages von Ulfrid Neumann: „Der ,Wille Gottes‘ – ein Argument im parlamentarischen Diskurs?

Unser ifw-Beirat Ulfrid Neumann beleuchtet in seinem Beitrag in dem Werk "Gottloser Staat? – Im interdisziplinären Gespräch mit Horst Dreier" (Hrsg. Michael Kühnlein) Horst Dreiers sinngemäße These, dass der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates Genüge getan ist, soweit eine gesetzliche Regelung zumindest säkular begründbar ist. Neumann widerspricht mit guten und differenziert herausgearbeiteten Argumenten Dreiers Ansicht und fordert eine säkulare Begründung des Staates für das von ihm gesetzte Recht.

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Festakt anlässlich Gerhard Czermaks 80. Geburtstag

In einem würdigen Rahmen und mit gelungenen kurzweiligen Redebeiträgen wurde am 22.10.2022 unser Gründungs-Beirat und Direktoriumsmitglied Gerhard Czermak anlässlich seines 80. Geburtstags von der gbs geehrt. Der Philosoph Michael Schmidt-Salomon führte durch den Nachmittag und stellte in einem ersten Redebeitrag anschaulich die Bedeutung Czermaks dar, der das problematische Rechtsverhältnis von Staat und Kirche über viele Jahrzehnte nahezu im Alleingang kritisiert hat und dadurch zu einem maßgeblichen Anstoßgeber für die Gründung des Instituts für Weltanschauungsrecht wurde.

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Stellungnahme von Prof. Dr. Holm Putzke zur Interessenkollision bei Bistumsgutachter und Erzbischofsverteidiger Prof. Dr. Björn Gercke vom 26.10.2022

Der Kölner Anwalt und Strafverteidiger Prof. Dr. Björn Gercke hatte 2021 im Auftrag des Erzbistums Köln ein Gutachten zum Missbrauchsgeschehen erstellt. Mittlerweile vertritt er Erzbischof Woelki gegen den Vorwurf, eine falsche eidesstattliche Versicherung in Bezug auf die Befassung mit dem Fall des Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz abgegeben zu haben. In der Annahme des Verteidigermandats erblickt die Strafverteidigerin Jessica Hamed eine standeswidrige Verletzung widerstreitender Interessen.

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Ankläger und Verteidiger zugleich?

Die stellvertretende Direktorin des ifw, Rechtsanwältin Jessica Hamed, meldete in einem Gastbeitrag im Kölner Stadt-Anzeiger am 20.10.2022 erhebliche Zweifel an der berufsrechtlichen Zulässigkeit der Verteidigung Woelkis durch Prof. Dr. Björn Gercke an. Gercke hatte nämlich zuvor ein umstrittenes Gutachten für das Erzbistum Köln erstattet, in dem er eine seinen Ausführungen entgegenstehende maßgebliche Ansicht des BGH verschwieg, weshalb auch schon Prof. Dr. Jörg Scheinfeld, der Direktor des ifw, die von Gercke proklamierte Objektivität seines Gutachtens in Frage gestellt hat.

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