Mitteilungen

Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungshinweise von Interesse für säkulare Rechtspolitik.

Gesetzesentwurf für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch – das Ende von § 218 StGB

Heute haben die Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt, der von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, u.a. von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), unterstützt wird. Die drei Juristinnen, die bereits der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" angehörten, haben mit ihrem Entwurf "die Empfehlungen der Kommission handwerklich überzeugend umgesetzt", meint die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed.

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Suizidbegleitung bei psychischer Krankheit

Unser Beirat Hartmut Kreß beschäftigt sich in seinem aktuellen Beitrag in der NJOZ vom 10.10.2024 (2024, S.1249-1253) mit dem rechtlichen Umgang der Suizidbegleitung bei psychischer Krankheit und unterbreitet einen überzeugenden Lösungsvorschlag. Anlass für die Auseinandersetzung mit der Thematik geben zwei in diesem Jahr erfolgte erstinstanzliche Verurteilungen zweier Ärzte wegen der Beihilfe zum Suizid psychisch Erkrankter. Das Gericht nahm in beiden Fällen an, dass seitens der Suizidenten im Zeitpunkt des Suizids keine eigenverantwortliche Entscheidung getroffen worden sei, weshalb das Gericht eine Tötung in mittelbarer Täterschaft angenommen hat.

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Votum für bekenntnisfreie Schulen

Der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus der SPD hat sich auf seiner Jahrestagung vom 13.- 15. September 2024 einstimmig für die Einrichtung bekenntnisfreier Schulen ausgesprochen.

In der Resolution des Arbeitskreises heißt es:

"Der AKSH unterstützt Bemühungen in den Ländern, bekenntnisfreie Schulen einzurichten. Solche Schulen, in denen Religion kein ordentliches Lehrfach ist, sind nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG möglich. Den Status ,bekenntnisfrei‘ sah bereits die Weimarer Verfassung in Art. 149 vor; seinerzeit wurde dafür auch die Bezeichnung ,weltlich‘ verwendet. Vom Sonderfall Bremen und Berlin (Art. 141 GG) abgesehen, ist es bislang in keinem Bundesland zur Einrichtung bekenntnisfreier Schulen gekommen."

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Überraschende Wendung im Kölner Missbrauchsprozess der Melanie F.

Im Fall der Melanie F., die als Kind und Jugendliche von dem seinerzeitigen Priester und gleichzeitigen Pflegevater Hans Ue. nicht nur jahrelang schwer sexuell missbraucht wurde, sondern darüber hinaus wurde bei ihr unter dem Vorwand einer gynäkologischen Untersuchung heimlich ein Schwangerschaftsabbruch von einem Frauenarzt vorgenommen, schwenkt das Landgericht Köln nunmehr auf die Argumentation der Klägerin um.

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Fehler in der Debatte über die Ablösung der Staatsleistungen

In der Debatte über die Ablösung der Staatsleistungen werden seitens der Politik und der Kirchen falsche und unbewiesene Behauptungen aufgestellt, die von führenden Politikern rezipiert werden. So gab etwa Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil mit Blick darauf, dass die Ablösung der Staatsleistungen "finanziell angemessen" sein müsse, zu bedenken, dass die Länder nicht die leiseste Idee hätten, wie "das zu wuppen ist".  

Aus dem Blick geraten scheint dabei, was eigentlich abgelöst werden soll:

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Kirchliches Arbeitsrecht: Erneut Vorlagenfrage an den Europäischen Gerichtshof

Unser Beirat Hartmut Kreß hat sich in erhellender Weise mit dem neuerlichen Vorabentscheidungsgesuch des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht befasst. In seinem Beitrag, der in der Fachzeitschrift MedR (2024), S. 580-585 open access veröffentlicht wurde, stellt er den konkreten Streitfall vor, beleuchtet die Hintergründe der Vorlagefrage, erläutert allgemein die Bedeutung des Kirchenaustritts in der Sicht der katholischen Kirche und ordnet den konkreten Sachverhalt rechtlich ein. Kreß schließt sodann mit einem Resümee und stellt wichtige Anschlussfragen.

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Die vollständige Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs als konsequente rechtliche Lösung

Im aktuellen Heft der von der Gesellschaft für kritische Philosophie herausgegebenen Zeitschrift "Aufklärung & Kritik" hat die stellv. ifw-Direktorin Jessica Hamed in ihrem Aufsatz "Die vollständige Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs als konsequente rechtliche Lösung" das Thema Schwangerschaftsabbruch umfassend beleuchtet. In einem Zwischenfazit stellt sie fest: "Der Schwangerschaftsabbruch wird nach § 218a Abs. 1 StGB lediglich als 'rechtswidrig' bezeichnet. Behandelt wird er indes als rechtmäßig. Der Normappell ist damit widersprüchlich und konterkariert das in epischer Breite ,begründete' angeblich bestehende Lebensrecht (nebst Menschenwürde) des Embryos."

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Ein Priester ist immer im Dienst – zumeist greift eine Amtshaftung der Bistümer

Im Fall der Melanie F., die als Kind und Jugendliche von dem seinerzeitigen Priester und gleichzeitigen Pflegevater Hans Ue. nicht nur jahrelang schwer sexuell missbraucht wurde, sondern darüber hinaus wurde bei ihr unter dem Vorwand einer gynäkologischen Untersuchung heimlich ein Schwangerschaftsabbruch von einem Frauenarzt vorgenommen, spielt die Frage, inwiefern ein Priester auch einmal nur "Privatperson" ist, eine entscheidende Rolle.

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