Twitter-Blockade und Art. 5 Grundgesetz: Der Fall ifw gegen den thüringischen Ministerpräsidenten
wegen: Verletzung von Art. 5 GG.
Mit dem Verfahren beabsichtigt das ifw, jenseits der Durchsetzung der Rechtsinteressen in eigener Sache, einen Beitrag zur Klärung zentraler Punkte der Netzpolitik auf dem "Neuland" der Kommunikation von Regierungsmitgliedern und Behörden in den Sozialen Medien zu leisten.
Von Interesse sind vor allem drei Punkte:
1. Zuordnung des Twitter-Kontos als Kommunikationsmedium zur amtlichen Tätigkeit.
2. Veröffentlichungen eines Ministerpräsidenten auf Twitter von Bedeutung für die politische Meinungsbildung.
3. Blockieren von Twitter-Nutzern durch einen Ministerpräsidenten als Eingriff in die Grundrechte.