Meinungsfreiheit

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Twitter-Blockade und Art. 5 Grundgesetz: Der Fall ifw gegen den thüringischen Ministerpräsidenten

wegen: Verletzung von Art. 5 GG.

Mit dem Verfahren beabsichtigt das ifw, jenseits der Durchsetzung der Rechtsinteressen in eigener Sache, einen Beitrag zur Klärung zentraler Punkte der Netzpolitik auf dem "Neuland" der Kommunikation von Regierungsmitgliedern und Behörden in den Sozialen Medien zu leisten.

Von Interesse sind vor allem drei Punkte:

1. Zuordnung des Twitter-Kontos als Kommunikationsmedium zur amtlichen Tätigkeit.

2. Veröffentlichungen eines Ministerpräsidenten auf Twitter von Bedeutung für die politische Meinungsbildung. 

3. Blockieren von Twitter-Nutzern durch einen Ministerpräsidenten als Eingriff in die Grundrechte. 

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EGMR: Keine Verletzung der öffentlichen Moral durch Werbung mit religiösen Symbolen

Zeit-Online | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt wieder einmal die Meinungfreiheit in der Auseinandersetzung um die Verletzung religiöser Gefühle. In der Rechtssache Sekmadienis Ltd. v. Litauen hat er entschieden, dass die Verhängung einer Geldstrafe gegen ein Modeunternehmen wegen einer Verletzung der öffentlichen Moral durch Werbe-Plakate für Kleidung mit Jesus und Maria Art. 10 EMRK verletzt. (Weiterlesen)

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Versammlungsrecht trifft Reformationsjubiläum: Übergriffe von Behörden auf die Kunstaktion "Der nackte Luther"

Was haben Augsburg, Berlin und Wittenberg gemeinsam? Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) feierte 2017 in diesen Städten das 500-jährige Reformationsjubiläum und dreimal verletzten die örtlichen Behörden/Polizei das Recht auf Versammlungsfreiheit der Kunstaktion "Der nackte Luther". Beim ersten Mal mag es Zufall sein, beim zweiten Mal noch Schicksal, aber beim dritten Mal hat es wohl Methode. Angesichts der offenbar systematischen Verletzung der Versammlungsfreiheit im Luther-Jubiläumsjahr schaut dieser Kommentar von Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) auf die Gründe, die von den Behörden geltend gemacht wurden.

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Universität Hamburg führt Verhaltenskodex zur Religionsausübung wegen der Gefährdung des Primats von Forschung, Lehre und Bildung ein

Welt / hpd: Die Universität Hamburg hat als erste deutsche Universität einen Verhaltenskodex erlassen, der die Religionsausübung auf dem Campus in 7 Vorschriften und 10 Ausführungsbestimmungen auf der Grundlage des Grundgesetzes detailliert regelt. Immer wieder war in den vergangenen Jahren das Primat von Forschung, Lehre und Bildung von Anhängern verschiedener Religionen angegriffen worden. Konflikte entstanden durch das Fernbleiben wegen religiöser Feste, den Aufforderungen junger muslimischer Männer an Studentinnen, ein Kopftuch zu tragen, salafistischen Predigern, die auf dem Universitätsgelände öffentlich zu Gebeten aufriefen, und verschiedentlicher Nötigung von Universitätsangehörigen aus religiösen Gründen. (Weiterlesen)

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Abschaffung § 166 StGB am #BlasphemyDay bekräftigt – Gute Aussichten bei einer Jamaika-Koalition

Am heutigen #BlasphemyDay haben die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) die Forderung zur Abschaffung § 166 Strafgesetzbuch (StGB) durch den Deutschen Bundestag bekräftigt. In einer möglichen Jamaika-Koalition (CDU/CSU, FDP, Grüne) ist die Mehrheit der Regierungsfraktionen (FDP und Grüne) für die Abschaffung. Entscheidend wird sein, ob es den beiden kleineren Koalitionspartnern gelingt, diesen Punkt einer Strafrechtsreform gemeinsam mit säkularen Unionspolitikern im zukünftigen Regierungsprogramm zu verankern. Die ifw-Kommentare zu den Standpunkten der Parteien befinden sich am Ende dieses Beitrags.

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Deschner-Gutachten zum § 166 StGB "Gotteslästerungsparagraf" im Bochumer-Prozeß von 1986

Dr. phil. Karlheinz Deschner ist einer der bekanntesten Kirchenkritiker unserer Zeit. Sein Hauptwerk ist seine auf 10 Bände angelegte Kriminalgeschichte des Christentums. In dem 1986 erschienenen Gutachten "Die beleidigte Kirche oder: Wer stört den öffentlichen Frieden?" beschäftigt sich Deschner speziell mit dem  "Gotteslästerungsparagraph" 166 StGB, der in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts in der BRD verschärft Anwendung fand.  In einem von vielen Prozessen stand 1985 ein Student in Bochum vor Gericht. Er hatte ein Flugblatt verteilt, das über die Verfolgung von Atheisten informierte.

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