Meinungsfreiheit

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„Grundrechte im digitalen Raum: Darf die Regierung ihre Kritiker auf Facebook und Twitter blockieren?“ – Jacqueline Neumann in vorgänge Nr. 228

In der deutschen Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken geht es meist um Einschränkungen durch die privaten Netzwerkbetreiber oder die Schutzansprüche Dritter. In diesem Beitrag in vorgänge (Nr. 228, S. 91-98) schildert Jacqueline Neumann einen anders gelagerten Fall, bei dem der thüringische Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) das ifw und weitere ihm unbequeme Follower blockierte. In der rechtlichen Bewertung kommt sie zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Sperrung um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte handelte. Gesetzgeber und Gerichte müssten jetzt die Grundrechte auch im digitalen Raum stärken.

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Twitter-Blockade aufgehoben: Der thüringische Ministerpräsident entsperrt das ifw

Am 24. Mai 2019 hatte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) beim Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen den Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow, wegen Verletzung der Informationsfreiheit Art. 5 Grundgesetz eingereicht. Der ausführlich begründete und mit 13 Anlagen versehene Antrag des Prozessbevollmächtigen Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel (Hamburg) lautete: "Dem Beklagten wird untersagt, den Twitter-Account der Klägerin @ifw_recht auf dem Twitter-Account des Beklagten @bodoramelow zu blockieren." Die Einreichung der Klage hat offenbar Wirkung gezeigt, denn bei einem routinemäßigen Check stellte das ifw fest, dass der thüringische Ministerpräsident das Twitter-Konto des Instituts wieder entsperrt hat.

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Meinungsfreiheit: Der Fall Hamed Abdel-Samad / Facebook Ireland Ltd.

wegen: Verletzung von Art. 5 GG.

Hamed Abdel-Samad stellt am 27. November 2018 in seinem Facebook-Konto den folgenden Beitrag ein (LINK):

"Ihr Feiglinge! Viele junge Muslime/Muslimas leben im Westen und genießen die Vorzüge der Freiheit, setzen sie sich aber für diese Freiheit kaum ein. Viele sind gut gebildet und haben einen guten Job, bleiben aber in den Zwängen der Religion und der eigenen Community verhaftet. Ihre Bildung und Engagement stellen sie selten im Dienste der Aufklärung und des Gemeinwesens, sondern eher im Dienste des Islam oder der Parallelgesellschaft. […] Wenn ihr euch für die Freiheit aller einsetzen würdet, statt nur Sonderbehandlung für euch zu verlangen, wäre viel gewonnen!"

Am 28. November 2018 sperrt Facebook das Konto von Hamed Abdel-Samad für drei Tage und löscht den o.g. Text als "Hassrede". Am gleichen Tag stellt Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel (Hamburg) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Einen Tag später wird die Facebook-Sperrung aufgehoben. Laut Facebook handelt es sich bei der Sperrung um einen "Fehler".

Das Landgericht Berlin lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab (Az 55 O 331/18). Ebenso der 10. Zivilsenat des Kammergerichts, welcher in seiner Entscheidung dennoch wichtige Aussagen trifft.

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Twitter-Blockade gegen ifw: Heute Klage gegen Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow eingereicht

Am 24. Mai 2019 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) beim Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen den Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow, wegen Verletzung der Informationsfreiheit Art. 5 Grundgesetz eingereicht. Der ausführlich begründete und mit 13 Anlagen versehene Antrag des Prozessbevollmächtigen Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel (Hamburg) lautet: "Dem Beklagten wird untersagt, den Twitter-Account der Klägerin @ifw_recht auf dem Twitter-Account des Beklagten @bodoramelow zu blockieren."

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Twitter-Blockade und Art. 5 Grundgesetz: Der Fall ifw gegen den thüringischen Ministerpräsidenten

wegen: Verletzung von Art. 5 GG.

Mit dem Verfahren beabsichtigt das ifw, jenseits der Durchsetzung der Rechtsinteressen in eigener Sache, einen Beitrag zur Klärung zentraler Punkte der Netzpolitik auf dem "Neuland" der Kommunikation von Regierungsmitgliedern und Behörden in den Sozialen Medien zu leisten.

Von Interesse sind vor allem drei Punkte:

1. Zuordnung des Twitter-Kontos als Kommunikationsmedium zur amtlichen Tätigkeit.

2. Veröffentlichungen eines Ministerpräsidenten auf Twitter von Bedeutung für die politische Meinungsbildung. 

3. Blockieren von Twitter-Nutzern durch einen Ministerpräsidenten als Eingriff in die Grundrechte. 

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EGMR: Keine Verletzung der öffentlichen Moral durch Werbung mit religiösen Symbolen

Zeit-Online | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt wieder einmal die Meinungfreiheit in der Auseinandersetzung um die Verletzung religiöser Gefühle. In der Rechtssache Sekmadienis Ltd. v. Litauen hat er entschieden, dass die Verhängung einer Geldstrafe gegen ein Modeunternehmen wegen einer Verletzung der öffentlichen Moral durch Werbe-Plakate für Kleidung mit Jesus und Maria Art. 10 EMRK verletzt. (Weiterlesen)

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Versammlungsrecht trifft Reformationsjubiläum: Übergriffe von Behörden auf die Kunstaktion "Der nackte Luther"

Was haben Augsburg, Berlin und Wittenberg gemeinsam? Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) feierte 2017 in diesen Städten das 500-jährige Reformationsjubiläum und dreimal verletzten die örtlichen Behörden/Polizei das Recht auf Versammlungsfreiheit der Kunstaktion "Der nackte Luther". Beim ersten Mal mag es Zufall sein, beim zweiten Mal noch Schicksal, aber beim dritten Mal hat es wohl Methode. Angesichts der offenbar systematischen Verletzung der Versammlungsfreiheit im Luther-Jubiläumsjahr schaut dieser Kommentar von Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) auf die Gründe, die von den Behörden geltend gemacht wurden.

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Universität Hamburg führt Verhaltenskodex zur Religionsausübung wegen der Gefährdung des Primats von Forschung, Lehre und Bildung ein

Welt / hpd: Die Universität Hamburg hat als erste deutsche Universität einen Verhaltenskodex erlassen, der die Religionsausübung auf dem Campus in 7 Vorschriften und 10 Ausführungsbestimmungen auf der Grundlage des Grundgesetzes detailliert regelt. Immer wieder war in den vergangenen Jahren das Primat von Forschung, Lehre und Bildung von Anhängern verschiedener Religionen angegriffen worden. Konflikte entstanden durch das Fernbleiben wegen religiöser Feste, den Aufforderungen junger muslimischer Männer an Studentinnen, ein Kopftuch zu tragen, salafistischen Predigern, die auf dem Universitätsgelände öffentlich zu Gebeten aufriefen, und verschiedentlicher Nötigung von Universitätsangehörigen aus religiösen Gründen. (Weiterlesen)

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