„Grundrechte im digitalen Raum: Darf die Regierung ihre Kritiker auf Facebook und Twitter blockieren?“ – Jacqueline Neumann in vorgänge Nr. 228
In der deutschen Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken geht es meist um Einschränkungen durch die privaten Netzwerkbetreiber oder die Schutzansprüche Dritter. In diesem Beitrag in vorgänge (Nr. 228, S. 91-98) schildert Jacqueline Neumann einen anders gelagerten Fall, bei dem der thüringische Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) das ifw und weitere ihm unbequeme Follower blockierte. In der rechtlichen Bewertung kommt sie zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Sperrung um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte handelte. Gesetzgeber und Gerichte müssten jetzt die Grundrechte auch im digitalen Raum stärken.