Menschenrechte

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Sexueller Missbrauch durch Messdienerleiter: Landgericht Köln erlässt Hinweis- und Beweisbeschluss

In dem Fall der heute 38-jährigen Klägerin und damaligen Messdienerin aus Köln hat das Landgericht einen für sie – und letztlich für alle Missbrauchsopfer – günstigen Hinweis- und Beweisbeschluss erlassen. In der Klageschrift hat sie dargelegt, dass sie von einem ehrenamtlichen Leiter einer Messdienergruppe über vier Jahre lang missbraucht worden sei. Der Betreuer sei damals 18 Jahre alt gewesen sein und habe eine Gruppe von Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren betreut. Die Klägerin selbst sei zu Beginn der Taten sechs Jahre alt gewesen.

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Klerikaler Missbrauch in zwei Fällen - wie wird das LG Köln entscheiden?

Im Fall der Melanie F., die als Kind und Jugendliche von dem seinerzeitigen Priester und gleichzeitigen Pflegevater Hans Ue. nicht nur jahrelang schwer sexuell missbraucht wurde, sondern darüber hinaus wurde bei ihr unter dem Vorwand einer gynäkologischen Untersuchung heimlich ein Schwangerschaftsabbruch von einem Frauenarzt vorgenommen, wird morgen, am 25.03.2025 weiterverhandelt. Das Erzbistum Köln sieht sich weiterhin nicht in der Haftung.

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Klerikaler sexueller Missbrauch: Die Schmerzensgeldklage von Jens Windel

wegen: Schmerzensgeldforderung im Wege der Amtshaftung

Jens Windel wird 1983-1985 im Alter von 9 bis 11 Jahren in über 90 Fällen vom katholischen Pastor Christian S. – in ca. 30 Fällen schwer – sexuell missbraucht. Alle Missbräuche fanden unter Ausnutzung des priesterlichen Verhältnisses in der Pfarrei statt. Kennengelernt haben sich der damals 9-Jährige Jens Windel und sein späterer Peiniger, der damalige Pfarrer Christian S., im Rahmen des Religionsunterrichts in der Grundschule in Sorsum, dort gewann S. Jens Windel für die Messdienerschaft. In diesem Zusammenhang kam es zu den Taten.

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Die Kirche haftet auch für Missbrauchstaten von ehrenamtlichen Mitarbeitern

Mit Beschluss vom 27.01.2025, der dem ifw vorliegt, weist das Landgericht Köln in einem weiteren Fall von sexuellen Missbrauch darauf hin, dass das beklagte Erzbistum Köln auch für das Handeln von ehrenamtlichen Mitgliedern als sog. Verwaltungshelfer haftet (hier, hier und hier). Täter in dem Missbrauchsfall soll ein Mann sein, dem die Aufsicht und Leitung der Messdiener oblag.

Außerdem weist die Kammer darauf hin, dass es die Darlegungen der Klägerin zu den streitigen  Missbrauchstaten (zwei sind unstreitig) und deren Folgen für ausreichend halte.

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Ulfrid Neumann: „Suizidhilfe bei depressiver Erkrankung des Suizidenten“

Unser ifw-Beirat Ulfrid Neumann hat sich in seinem aktuellen – und frei zugänglichen – Beitrag "Suizidhilfe bei depressiver Erkrankung des Suizidenten" in der Fachzeitschrift Neue Kriminalpolitik (Heft 4, 2024, 421-427) kritisch mit dem Urteil des LG Berlin I vom 08.04.2024 beschäftigt. In dem Strafverfahren hat die Kammer den Arzt Christoph Turowski wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, weil er einer 37-jährigen Patientin, die unter schweren Depressionen litt, Sterbehilfe geleistet hat. Das Gericht nahm dabei an, dass die Verstorbene nicht in der Lage gewesen sei, einen freien Willen bezüglich ihrer Sterbeentscheidung zu bilden, weshalb es in dem Verhalten von Turowski keine straflose Beihilfe zum Suizid gesehen hat.

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1. Lesung zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Heute findet die 1. Lesung zum fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Deutschen Bundestag statt.

Der Entwurf greift den Vorschlag der Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf, die vor wenigen Wochen auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt haben. Ebenso wie die drei Professorinnen es vorschlagen, sieht der Gesetzesentwurf der über 300 Abgeordneten eine "Umwidmung" des § 218 StGB vor. Durch § 218 StGB-neu sollen fortan nämlich nur noch Schwangerschaftsabbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren sanktioniert werden und Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen legalisiert und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Das ifw und die gbs fordern neben 72 weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem interfraktionellen Gesetzesentwurf zuzustimmen.

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Verschleierte Wahrheit

Im Fall der Melanie F., die als Kind und Jugendliche von dem seinerzeitigen Priester und gleichzeitigen Pflegevater Hans Ue. nicht nur jahrelang schwer sexuell missbraucht wurde, sondern darüber hinaus wurde bei ihr unter dem Vorwand einer gynäkologischen Untersuchung heimlich ein Schwangerschaftsabbruch von einem Frauenarzt vorgenommen, meldete sich gestern der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke im General-Anzeiger zu Wort.

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