Ethische Rechtsfragen und das Verbot der Staatsideologie

Dr. Gerhard Czermak | Keine Staatsverfassung enthält ausschließlich formale Regeln, und selbst formale Regeln entspringen einer wertebezogenen Grundvorstellung und repräsentieren diese. In diesem Kommentar stellt sich der Autor die Frage nach den Werten (der "Ideologie) des Grundgesetzes und der Zulässigkeit ideologischer Momente in Gesetzgebung und Verwaltung, insbesondere bei der staatlichen Schulerziehung und Fragen der Bioethik einschließlich des humanen Sterbens. Im Ergebnis darf und soll der pluralistische Staat religiöse Tatbestände je nach Sacherfordernis in seiner Rechtsordnung zwar berücksichtigen. Er darf dabei aber niemals einseitig eine Richtung bzw. eine bestimmte Weltanschauung bevorzugen.