Gutachten

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: ifw-Stellungnahme bei der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingereicht

Am 6. Oktober 2023 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) eine Stellungnahme zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist, bei der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingereicht.

Das ifw spricht sich dafür aus, den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch vollständig, d.h. ohne jegliche Fristen, zu legalisieren und die §§ 218 ff. StGB zu streichen.

Die Stellungnahme können Sie hier einsehen.

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Kirchliches Arbeitsrecht: Gutachten zur Verfassungsbeschwerde der Diakonie

Im März 2019 hat das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. in der Rechtssache "Egenberger" beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese richtet sich unmittelbar gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2018 (Az. 8 AZR 501/14) und mittelbar gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. April 2018 (Rs. C-414/16). Inhaltlich geht es um das kirchliche Arbeitsrecht, genauer die kirchliche Einstellungspolitik, welche die Richter als diskriminierend bewerteten. Gegen diese Entscheidungen wendet sich die Diakonie. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat daher den bekannten Experten Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor em. für Systematische Theologie in der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn, zudem Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf und Beirat der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen der Diakonie in Württemberg, um ein Gutachten zur Verfassungsbeschwerde der Diakonie gebeten. Sein Gutachten wurde am 13.9.2019 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hier ist es in redaktionell überarbeiteter Form veröffentlicht (Abschluss am 21.9.2020).

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Der Fall Kristina Hänel: Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit des § 219a StGB

Die renommierte Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf hat im Auftrag des ifw ein Rechtsgutachten zum Fall der Ärztin Kristina Hänel verfasst. Darin kommt Brosius-Gersdorf zu dem Ergebnis, dass § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB verfassungswidrig ist: Die Norm verstößt 
gegen die Grundrechte der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GG) der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Eingriff in die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Meinungsfreiheit ist nicht gerechtfertigt, weil das Verbot sachlicher Informationen von Ärztinnen und Ärzten über die Art und Weise (insbesondere: die Methoden) der von ihnen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nicht geeignet ist, das ungeborene Leben zu schützen. Außerdem ist der Eingriff unverhältnismäßig im engeren Sinne, weil § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB gegen die Grundrechte schwangerer Frauen verstößt, die für ihre Entscheidung über einen Abbruch auf die Information angewiesen sind, welche Ärztinnen und Ärzte mit welchen Methoden Abbrüche vornehmen (Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG).

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Datenschutzrechtliche Bewertung der Zusammenarbeit von Finanzamt und Kirchensteuerstelle in Berlin

In Berlin werden personenbezogene Daten regelmäßig vom Finanzamt an die Kirchensteuerstelle, und von dieser an die einschlägige Kirchengemeinde zur Prüfung der Religionszugehörigkeit weitergeleitet. Das Prüfungsergebnis wird von dieser zurück an die Kirchensteuerstelle und über diese an das zuständige Finanzamt weitergegeben. Dieses in Berlin etablierte Verfahren findet sich so in keinem anderen Bundesland wieder. Im Auftrag des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) hat der renommierte Datenschutzexperte Prof. Dr. Alexander Roßnagel die Zusammenarbeit der Berliner Finanzbehörden mit den Berliner Kirchensteuerstellen datenschutzrechtlich bewertet. Bei der Begutachtung wurde sowohl die Rechtslage vor Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung als auch die heutige Rechtslage berücksichtigt. In seinem Rechtsgutachten kommt Roßnagel zu dem Ergebnis, dass die Berliner Praxis unzulässig ist.

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Pläne zur Neuregelung der Sterbehilfe: ifw-Stellungnahme beim Gesundheitsministerium eingereicht

Am 9. Juni 2020 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) eine Stellungnahme beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu den ministeriellen Plänen der Neuregelung der Sterbehilfe eingereicht. Die Verfasser Eric Hilgendorf und Jacqueline Neumann stellen darin fest, dass eine erneute Änderung des Strafrechts derzeit nicht erforderlich sei. Gefahrenlagen, wie sie der Gesetzgeber im Jahr 2015 angeführt hat, seien nicht belegt. Eine tragfähige Neuregelung des Rechts der Sterbehilfe müsse nicht nur im Einklang mit den Vorgaben der Verfassung stehen, wie sie das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 bei der Nichtigerklärung der Verbotslösung des § 217 StGB dargelegt hat. Sie erfordere auch gesellschaftliche Akzeptanz. Eine einseitige Orientierung an partikularen, z. B. kirchlichen Anschauungen wäre verfehlt. Minister Jens Spahn sei aufgefordert, "offen, fair und unter Einbeziehung aller relevanten Meinungsgruppen" eine möglichst breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen.

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„Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft“. Eingabe an die evangelische Kirche

Hartmut Kreß I Am 15. Mai 2020 erfolgte eine Eingabe an die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sie ruft die evangelische Kirche dazu auf, sich vom Begriff der Dienstgemeinschaft zu trennen. Zur Begründung heißt es, dass der Begriff aus dem nationalsozialistischen Arbeitsrecht stammt und dass er hierdurch bis heute inhaltlich belastet ist. Bei der Eingabe handelt es sich um einen zunächst innerkirchlichen Vorgang. Der Sache nach verdient er Aufmerksamkeit. Er ist sogar für die Verfassungsbeschwerde zu beachten, die beim Bundesverfassungsgericht zum deutschen kirchlichen Arbeitsrecht zurzeit anhängig ist. Eine Bewertung des evangelischen Theologen und Sozialethikers Professor Hartmut Kreß.

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ifw: Stellungnahme beim Bundesjustizministerium zur Penisvorhautbeschneidung bei intergeschlechtlichen Kindern

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) kritisiert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen vom 9. Januar 2020 die Zulässigkeit der Beschneidung eines intergeschlechtlichen Kindes. In der Stellungnahme argumentieren die Verfasser Prof. Dr. jur. Jörg Scheinfeld und Prof. Dr. med. Matthias Franz, dass eine Beschneidungserlaubnis der Eltern eines intergeschlechtlichen Kindes selbst innerhalb der normativen Logik des § 1631d BGB verfehlt ist. Letztlich widerspräche eine solche Beschneidungserlaubnis der Eltern eines intergeschlechtlichen Kindes auch dem Geist des Referentenentwurfes, der ja "die wachsende Selbstbestimmung" des Kindes schützen will. Der Gesetzgeber sollte deshalb sowohl aus medizinischer als auch aus juristischer Sicht in genauer Umkehrung des Gesetzesentwurfs ausdrücklich gesetzlich bestimmen, dass bei intergeschlechtlichen Kindern neben geschlechtsverändernden Eingriffen auch eine Penisvorhautbeschneidung verboten ist. Nur so wird dem Kindeswohl angemessen Rechnung getragen.

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Stellungnahme zur geplanten Änderung des § 219a StGB

Reinhard Merkel | Professor Reinhard Merkel, Mitglied im Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), hat eine Stellungnahme für die Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags am 18. Februar 2019 zu dem Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" verfasst.

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ifw: Stellungnahme beim Bundesjustizministerium für die Streichung des § 219a StGB

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) spricht sich in einer heute veröffentlichten Stellungnahme gegen den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vom 28. Januar 2019 (Az. 4040/1-0-25 432/2018) aus. In der Stellungnahme nennen Jacqueline Neumann und Michael Schmidt-Salomon fünf Gründe, warum die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Änderungen des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) und des Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetzes (SchKG) unzureichend sind und abgelehnt werden sollten.

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ifw: Stellungnahme für den Landtag Schleswig-Holstein: Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen sicherstellen

Das Institut für Weltanschauung.srecht (ifw) hat eine Stellungnahme zum Antrag der Abgeordneten des SSW (Drucksache 19/877): "Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen sicherstellen - Aufforderung der Landesregierung zu parallelen Angeboten von Philosophieunterricht an allen öffentlichen Schulen mit Religionsunterricht ab dem Schuljahr 2019/2020" beim Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags eingereicht. Diese wurde am 14. Dezember 2018 neben den Stellungnahmen weiterer Organisationen (u.a. IBKA und GBS) veröffentlicht (Umdruck 19/1805).

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