13 Fragen und 13 Antworten zum Verfassungsauftrag „Staatsleistungen beenden!“

Zum Verfassungsauftrag "Staatsleistungen beenden!" haben Johann-Albrecht Haupt und Jacqueline Neumann für das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BAStA) 13 Antworten auf die gängigsten Fragen formuliert.

Es beginnt mit der Frage "Wo steht es denn, dass die Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden müssen?" Antwort: In Artikel 140 Grundgesetz (übernommen aus Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung) steht: "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."

Und was mit den Staatsleistungen an die Kirchen gemeint ist und was nicht: "Gemeint sind hier nicht die Mittel, welche der Staat für den Religionsunterricht oder die theologischen Fakultäten an die staatlichen Hochschulen aufwendet, nicht die staatlichen Zahlungen für kirchliche Kindergärten oder Schulen, für kirchliche Beratungsarbeit,  für den Denkmalschutz oder die Entwicklungshilfe, nicht die Mittel, welche vom Staat oder den von den Sozialversicherungsträgern an die Diakonie oder die Caritas für kirchliche Krankenhäuser, Seniorenheime oder Pflegeeinrichtungen oder für die Erledigung anderer Aufgaben gezahlt werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Und schon gar nicht gemeint sind hier die von den Kirchenmitgliedern gezahlten Kirchensteuern. Vielmehr stehen hier ausschließlich die in Nr. 1 erwähnten historischen Staatsleistungen in Rede, die ohne Bindung an ein öffentliches Interesse und nicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gezahlt werden, sondern allein der institutionellen Förderung der Kirchen dienen und ihnen zur freien Verfügung überwiesen werden."

Übersicht der 13 Fragen:

  1. Wo steht es denn, dass die Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden müssen?
  2. Was ist mit Staatsleistungen an die Kirchen gemeint und was nicht?
  3. Auf welche historischen Rechtsverpflichtungen stützen sich die Staatsleistungen?
  4. Stimmt es, dass die Verfassung die Weiterzahlung der Staatsleistungen bis heute uneingeschränkt garantiert?
  5. In welcher Höhe sind Staatsleistungen in den letzten 100 Jahren gezahlt worden?
  6. Warum sind die Staatsleistungen bisher nicht abgelöst worden?
  7. Muss überhaupt noch eine Ablösungsentschädigung gezahlt werden?
  8. Warum schieben sich Bund und Länder den Schwarzen Peter zu?
  9. Was können die Bundesländer tun?
  10. Können die Kirchen einfach auf die Staatsleistungen verzichten?
  11. Warum werden in Hamburg und Bremen keine Staatsleistungen gezahlt?
  12. Warum sind in den neuen Verträgen mit den beiden Kirchen u.a. Bestimmungen über die Staatsleistungen getroffen worden?
  13. Was ist die Position der im Bundestag vertretenen Parteien?

Die 13 Antworten finden sich auf der Webseite des "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BAStA) hier: https://staatsleistungen-beenden.de/hintergrund/staatsleistungen-faq