Staatsleistungen

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Staatsleistungen - kein Ende in Sicht 2.0?

Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter 14 Landesregierungen ergab, dass die Ablösung der Staatsleistungen die Kirchen für die Mehrheit keine Priorität hat. Es sei ein schlechter Zeitpunkt, hieß es nach dem Bericht des epd etwa aus Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Andere Länder verwiesen auf zentrale Fragen, die noch geklärt werden müssten. Einigkeit besteht unter den Ländern jedenfalls offenbar darin, den über 102 Jahre alten Verfassungsauftrag weiter zurückzustellen. Eine äußerst teure Entscheidung: Epd berichtet, dass dieses Jahr rund 638 Millionen Euro von den Ländern vornehmlich an die evangelische und katholische Kirche bezahlt werden. 

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Staatsleistungen - kein Ende in Sicht?

Monatelange verhandelten Bund, Länder und Kirchen ohne die Beteiligung säkularer Interessensvertreter:innen oder sonstiger nichtkirchlicher Beteiligten, wie das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BASTA) Anfang des Jahres kritisierte,
über die seit über 100 Jahren verfassungsrechtlich gebotene Ablösung der Staatsleistungen. Die Verhandlungen sind nun, wie der hpd unter Auswertung verschiedener Presseberichte schreibt, wohl vorerst am Veto der Länder gescheitert.

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Zusammenfassung des Aufsatzes von Rolf Schwanitz: Freilegungen – Zur Geschichte der Ablösung besonderer Staatsleistungen an die Kirchen und Schlussfolgerungen für ein Grundsätzegesetz

Unser ifw-Beirat und Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz hat in einem kompakten Beitrag, der seinesgleichen sucht, rhetorisch brillant die Geschichte der Ablösung der besonderen Staatsleistungen an die Kirchen freigelegt. Nach einem packenden Intro bringt er die Absurdität des seit nunmehr über 100 Jahren ignorierten Verfassungsauftrag auf den Punkt und fragt: "Wie konnte ein und derselbe Verfassungsartikel – der Ablösungsauftrag der Staatsleistungen an die Kirchen nach Art. 138 Abs. 1 WRV – im Jahr 1919 Bezugs- und Ankerpunkt für die Kirchen sein und dann neun Jahrzehnte später die gleiche Funktion für die Säkularen in der Bundesrepublik haben?"

Die Zusammenfassung können Sie hier weiterlesen, den Aufsatz in Gänze finden Sie hier.

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Klerikaler Missbrauch: "Strafbare Beteiligung an Sexualdelikten gehorsamspflichtiger Kleriker - Zugleich eine kritische Betrachtung des Kölner Gercke-Gutachtens" von Rolf Dietrich Herzberg

Unser ifw-Beirat Rolf Dietrich Herzberg beleuchtet in dem frei zugänglichen ZflStw-Beitrag (2023, 1-19) umfassend und scharfsinnig die erheblichen Mängel des strafrechtlichen Teils des sog. Gercke-Gutachtens zum klerikalen Missbrauch im Erzbistum Köln. Ein bestechender Beitrag, der nur den Schluss zulässt, dass das Gercke-Gutachten zur strafrechtlichen Aufarbeitung der klerikalen Missbrauchsfälle in Gänze ungeeignet ist. Mit beeindruckender Präzision arbeitet Herzberg heraus, dass keiner der mitwirkenden Juristen der übernommenen großen Verantwortung gerecht geworden ist.

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Änderungsantrag: Keine 10 Milliarden Euro für die Kirchen zur Ablösung der Staatsleistungen

Die Kritikpunkte zum "Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen" der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) am 14. Dezember 2020 in Form eines Änderungsantrags veröffentlicht. Basierend auf den Ansprüchen der Kirchen auf positive Staatsleistungen aus dem Jahr 1919, beläuft sich die Ablösesumme auf insgesamt 135 Millionen Euro. Per Gesetz sollen jedoch 10 Milliarden Euro zweckungebundener Einmalzahlung und Steuertransfers auf 20 Jahre für die Kirchen durchgesetzt werden – und das obwohl die Bundesländer seit 1949 bereits insgesamt über 19 Milliarden Euro Staatsleistungen gezahlt haben. Das ifw fordert Abgeordnete auf, diesen Griff in die Staatskasse abzuwenden: "Die Abgeordneten sollten bei ihrer Entscheidung Wortlaut und Sinn der Verfassungsvorgaben, historische Fakten, fiskalische Interessen und letztlich die Belastung der nächsten Generation der Steuerzahler berücksichtigen."

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„Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“: Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz (SPD) begrüßt blockübergreifende Initiative von FDP, Linke und Grünen und mahnt vor unbegründeten Geldforderungen der Kirchen

Am 13. März 2020 haben die religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der (zusätzlichen) Staatsleistungen vorgestellt. Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz (SPD) begrüßt in diesem Kommentar die blockübergreifende Initiative der Bundestagsabgeordneten und mahnt gleichzeitig vor einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler durch unbegründete Geldforderungen der Kirchen in Milliardenhöhe.

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