Votum für bekenntnisfreie Schulen

Der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus der SPD hat sich auf seiner Jahrestagung vom 13.- 15. September 2024 einstimmig für die Einrichtung bekenntnisfreier Schulen ausgesprochen.

In der Resolution des Arbeitskreises heißt es:

"Der AKSH unterstützt Bemühungen in den Ländern, bekenntnisfreie Schulen einzurichten. Solche Schulen, in denen Religion kein ordentliches Lehrfach ist, sind nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG möglich. Den Status ,bekenntnisfrei‘ sah bereits die Weimarer Verfassung in Art. 149 vor; seinerzeit wurde dafür auch die Bezeichnung ,weltlich‘ verwendet. Vom Sonderfall Bremen und Berlin (Art. 141 GG) abgesehen, ist es bislang in keinem Bundesland zur Einrichtung bekenntnisfreier Schulen gekommen."

Der Beschluss beruht auf einem Antrag, den Dr. Dieter Galas gestellt hat. Galas war als Ministerialdirigent im niedersächsischen Kultusministerium tätig; er war dort Leiter der Schulabteilung. Ferner war er zehn Jahre lang Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Niedersachsen gewesen. Im Jahr 2022 hatte er beim Niedersächsischen Landtag eine Petition zugunsten der Einführung bekenntnisfreier Schulen eingereicht. Im folgenden Jahr kam es dann zu einer Entschließung der Landesdelegiertenversammlung der GEW, der gemäß das Landesparlament durch Gesetz regeln solle, wie sich in dem Bundesland bekenntnisfreie Schulen einführen lassen.

Ifw-Beirat Hartmut Kreß hat sich dem Thema bereits vielfach zugewendet und es insbesondere auch im 3. Band der Schriftenreihe des ifw: "Religionsunterricht oder Ethikunterricht?" umfassend beleuchtet. Das Ebook kann kostenfrei beim Nomos-Verlag heruntergeladen werden.

Kreß vertritt hierbei mit überzeugenden Argumenten, dass staatlicherseits "in größerem oder in großem Umfang Schulen für bekenntnisfrei erklärt werden [können], um die formalen Voraussetzungen zu schaffen, an ihnen keinen herkömmlichen konfessionellen Religionsunterricht anbieten zu müssen." Er konstatiert:

"Die Einführung weltlicher bzw. bekenntnisfreier Schulen ohne obligatorischen konfessionellen Religionsunterricht ist in der Bundesrepublik verfassungsrechtlich zulässig."

Dementsprechend begrüßt Kreß den Beschluss des Arbeitskreises der SPD vom 14. September 2024: "Der Beschluss zeigt, dass die Option der bekenntnisfreien Schule – vor 75 Jahren im Grundgesetz verankert – jetzt in der Politik angekommen ist. Zuvor hat sich z.B. die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft konstruktiv mit dem Thema beschäftigt. Die weltanschauliche Neutralität des Staates ist ein Verfassungsprinzip. In der Gesellschaft ist der sozioreligiöse Wandel in Form von Säkularisierung und Pluralisierung unverkennbar. Deshalb ist es sehr an der Zeit, dass Öffentlichkeit und Politik über die Bekenntnisfreiheit der öffentlichen Schulen diskutieren und dass sie sie anerkennen."