Strafrecht

Schlagwort Strafrecht

Verdacht der Beleidigung und Volksverhetzung: Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen (babykaust.de)

wegen: Verstoß gegen §§ 130, 185 StGB.

Am 12. Februar 2021 erstattet das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) bei der Staatsanwaltschaft Gießen Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen wegen des Verdachts der Beleidigung nach § 185 StGB und des Verdachts der Volksverhetzung in der Alternative des Verharmlosens nach § 130 III Fall 3 StGB. Annen trifft mehrere ehrverletzende und volksverhetzende Aussagen auf den von ihm verantworteten Webseiten, auf denen er gegen Ärzt:innen und Schwangerschaftsabbrüche agitiert. Über 100 Personen und Organisationen erklären, die Anzeige zu unterstützen. Zudem stellen die Ärztinnen Kristina Hänel und Nora Szász unter Bezugnahme auf die hiesige Strafanzeige Strafanträge wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt. Kristina Hänel ist zur Hauptverhandlung als Zeugin geladen und tritt als Nebenklägerin auf. Am 15. Februar 2022 wird Annen wegen Beleidigung vom Amtsgericht Weinheim zu einer Geldstrafe i.H.v. 60 Tagessätzen verurteilt.

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Aufarbeitung innerkirchlichen Missbrauchs

Der Missbrauchsskandal hat die Katholische Kirche ist weltweit erschüttert. Während in manchen Ländern wie Spanien und Frankreich unabhängige Untersuchungskommissionen an der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs arbeiten, versucht die Kirche dies hierzulande in Eigenregie zu leisten und hat hierzu externe Gutachter beauftragt. Die Aufklärung des eigenen Fehlverhaltens durch die Kirche und die von ihr beauftragten Gutachter stößt jedoch in vielfacher Hinsicht an ihre Grenzen. Auch die Strafjustiz und Zivilgerichtsbarkeit in Deutschland waren zu einer umfassenden Aufklärungsarbeit bisher nicht in der Lage. Die Betroffenen fordern deshalb schon lange eine  "Wahrheitskommission" nach spanischem bzw. französischem Vorbild.  Die Verantwortlichen in Staat und Kirche sollten es nicht länger bei Absichts- und Sympathiebekundungen belassen, sondern auch in Deutschland eine unabhängige Kommission einsetzen, um sichtbar zu machen, welches Unrecht den Opfern widerfahren ist.

Ein Kommentar von Jörg Scheinfeld, der auch bei MIZ-online erschienen ist.

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Amtsgericht Köln: Verunglimpfung von Homosexuellen – Volksverhetzung durch zwei Priester

Am 20.05.2022 wurde am Amtsgericht Köln das Strafverfahren gegen zwei Priester wegen Volksverhetzung gegen Zahlungen in Höhe von 3.150 und 4.000 Euro eingestellt (§ 153a StPO). Der polnische Priester Dariusz Oko hatte in einem Beitrag in der Fachzeitschrift "Theologisches" Homosexuelle unter anderem als "Parasiten" bezeichnet und mit einem "Krebsgeschwür" verglichen. Die Anklage richtete sich auch gegen den Chefredakteur der Zeitschrift, den Theologen Johannes Stöhr.

Ein Kommentar von Jessica Hamed

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Gesetzentwurf des ifw zur Abschaffung des Blasphemieparagrafen 166 StGB: Wann handeln CDU/CSU und SPD?

In der Debatte um die Verteidigung der Meinungsfreiheit nach dem Mord an dem fran­zö­si­schen Leh­rer Sa­mu­el Paty und der Einschüchterung von deutschen Lehrern und Schülern, Künstlern, Journalisten und Staatsbürgern durch gewaltbereite Islamisten haben NJW und Süddeutsche Zeitung wichtige Artikel mit eindeutiger Forderung veröffentlicht: der Bundestag soll den Blasphemieparagrafen 166 Strafgesetzbuch (StGB) abschaffen. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat die Wahlprogramme der Bundestagsparteien ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung möglich ist, wenn die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD ihre Positionen modernisieren und an die heutigen gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Erkenntnisse anpassen. Als Debattenimpuls hat das ifw einen kurzen Gesetzentwurf zur Abschaffung von §166 StGB erstellt.

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Reinhard Merkel im Interview: Ethische Grundsatzfragen, Sterbehilfe und Strafrechtsreform

In einem Interview mit der "Zeitschrift für Rechtspolitik" spricht Prof. Dr. Reinhard Merkel unter anderem über Strafrechtsreformen, die aktuellen Entwicklungen zur Sterbehilfe, seine Erfahrungen im Ethikrat sowie die ethischen Herausforderungen der Corona-Pandemie (aktuelle Ausgabe 5/2020). Reinhard Merkel ist Professor Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und war zwischen 2012 und 2020 Mitglied im Deutschen Ethikrat.

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Deutschlandweite Strafanzeigen gegen Sexualstraftäter der katholischen Kirche

Sechs renommierte Juraprofessoren haben am 26. Oktober 2018 in Verbindung mit dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeigen bei jenen Staatsanwaltschaften eingereicht, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind. In ihrer elfseitigen Begründung legen die Rechtsexperten dar, dass im Fall des katholischen Missbrauchsskandals ein zwingender Anlass zur Einleitung von "Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter" besteht, "etwa für eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten." Den Mustertext der Strafanzeigen gegen die bislang noch unbekannten Täter hat das ifw nun veröffentlicht.

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Juristen fordern Ermittlungsverfahren in allen deutschen Diözesen

Sechs renommierte Juraprofessoren haben am Freitag in Verbindung mit dem Institut für Weltanschau.ungsrecht (ifw) Strafanzeigen bei jenen Staatsanwaltschaften eingereicht, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind. Hierüber berichtet DER SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe (LINK). Das ifw wird den Mustertext der Strafanzeigen am Sonntagabend auf seiner Website veröffentlichen.

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§ 217 StGB „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ aufheben: ifw-Kommentar zu den Standpunkten der Parteien

Laut Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) ist der 2015 im Bundestag von der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion und Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken in das Strafgesetzbuch eingefügte § 217 eine der schwerwiegendsten Fehlleistungen des Gesetzgebers der letzten Jahre. Die Sterbehilfe-Strafnorm verletzt mindestens Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, Artikel 3, 8 und 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Gebot der ethischen Neutralität des Staates. Die FDP spricht sich für eine Rückgängigmachung der Verschärfung der Rechtslage zur Sterbehilfe aus. Der liberale Vorschlag will bundeseinheitlich regeln, unter welchen Umständen die ärztliche Assistenz bei der Selbsttötung sanktionsfrei ist. Die Argumente der anderen Parteien für eine indifferente oder entschiedene Beibehaltung des § 217 StGB sind juristisch brüchig. Die ifw-Kommentare zu den Standpunkten der Parteien befinden sich am Ende dieses Beitrags.

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