Verdacht der Beleidigung und Volksverhetzung: Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen (babykaust.de)
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wegen: Verstoß gegen §§ 130, 185 StGB.
Am 12. Februar 2021 erstattet das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) bei der Staatsanwaltschaft Gießen Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen wegen des Verdachts der Beleidigung nach § 185 StGB und des Verdachts der Volksverhetzung in der Alternative des Verharmlosens nach § 130 III Fall 3 StGB. Annen trifft mehrere ehrverletzende und volksverhetzende Aussagen auf den von ihm verantworteten Webseiten, auf denen er gegen Ärzt:innen und Schwangerschaftsabbrüche agitiert. Über 100 Personen und Organisationen erklären, die Anzeige zu unterstützen. Zudem stellen die Ärztinnen Kristina Hänel und Nora Szász unter Bezugnahme auf die hiesige Strafanzeige Strafanträge wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt. Kristina Hänel ist zur Hauptverhandlung als Zeugin geladen und tritt als Nebenklägerin auf. Am 15. Februar 2022 wird Annen wegen Beleidigung vom Amtsgericht Weinheim zu einer Geldstrafe i.H.v. 60 Tagessätzen verurteilt.