Kruzifix im bayerischen Gymnasium rechtswidrig

Mit Urteil vom 08.07.2025 (7 BV 21.336) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die "Nichtentfernung des Kruzifixes aus dem Haupteingangsbereich" des betreffenden Gymnasiums rechtswidrig war. Hierdurch wurde nämlich die negative Glaubensfreiheit der Klägerinnen verletzt.



