von Gerhard Czermak
Nach gut 25 Jahren ist jetzt (2021) eine Neuauflage des vielzitierten Handbuchs erschienen. Die von Joseph Listl und Dietrich Pirson herausgegebene zweibändige Zweitauflage hatte schon eindrucksvolle 2387 Seiten. Daraus sind jetzt unter der Herausgeberschaft von Dietrich Pirson, Wolfgang Rüfner, Michael Germann und Stefan Muckel nicht weniger als 3417 S. geworden.
Man kann sich dem monumentalen Eindruck dieses Werks nicht entziehen. Beteiligt haben sich an ihm 73 Autoren mit 79 Paragraphen. Mindestens 20 der Verfasser sind bzw. waren Mitarbeiter einer der beiden großen Kirchen. Die meisten Autoren sind aus der religionsverfassungsrechtlichen bzw. staatskirchenrechtlichen Literatur bekannt.
Schon wegen der ziemlichen Vollständigkeit der behandelten Themen und der großen Informationsfülle mit oft sehr umfangreichen Anmerkungsapparaten ist das Werk für eine häufigere Befassung mit dem Religionsrecht nicht nur sehr nützlich, sondern nur schwer entbehrlich.
Inhaltlich fällt auf, dass zwar stets die gleiche Berechtigung von Religion und Weltanschauung und der dazugehörigen Gemeinschaften verbal gefordert, ihre Einhaltung aber kaum je konkret geprüft wird. Ungeachtet dieser Kritik ist das Handbuch auch aus säkular-juristischer Sicht recht nützlich.