Staatliche Neutralität

Schlagwort Staatliche Neutralität

Verfassungsbeschwerde: Anerkennung von Piratenkopftuch als weltanschauliche Kopfbedeckung

wegen: Verletzung von Art. 4 GG wegen Verneinung der Weltanschauungseigenschaft der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. 

Religiöse Kopfbedeckungen wie z.B. das Kopftuch werden von deutschen Behörden auf Personalausweisbildern akzeptiert. Dem Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. untersagt es die Stadt Templin jedoch, ein Piratentuch als weltanschauliche Kopfbedeckung auf seinem Passbild zu tragen. Die Klage des Betroffenen gegen den entsprechenden Bescheid der Stadt Templin wird vom zuständigen Verwaltungsgericht Potsdam abgewiesen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. sei keine Weltanschauungsgemeinschaft, sondern lediglich eine Religionsparodie. Eine Berufung gegen diese Entscheidung wird vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Das ifw unterstützt den Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. bei seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Nichtzulassungsbeschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG. Zugleich stellt die Verneinung der Weltanschauungseigenschaft der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. eine Verletzung von Art. 4 GG dar. Nach der ablehnenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstützt das ifw auch den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Weiterlesen

Zusammenfassung des Beitrages von Ulfrid Neumann: „Der ,Wille Gottes‘ – ein Argument im parlamentarischen Diskurs?

Unser ifw-Beirat Ulfrid Neumann beleuchtet in seinem Beitrag in dem Werk "Gottloser Staat? – Im interdisziplinären Gespräch mit Horst Dreier" (Hrsg. Michael Kühnlein) Horst Dreiers sinngemäße These, dass der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates Genüge getan ist, soweit eine gesetzliche Regelung zumindest säkular begründbar ist. Neumann widerspricht mit guten und differenziert herausgearbeiteten Argumenten Dreiers Ansicht und fordert eine säkulare Begründung des Staates für das von ihm gesetzte Recht.

Weiterlesen

Staatliche Neutralität ade? Klage gegen die bayerische Kreuzpflicht

wegen: Kreuzerlass der Bayerischen Regierung.

Am 24. April 2018 beschließt das Bayerische Kabinett eine Kreuzpflicht für alle bayerischen Behörden. Das Kreuz stelle nicht ein religiöses Symbol des Christentums dar, so der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, sondern ein "Bekenntnis zur Identität" und zur "kulturellen Prägung" Bayerns. Der Erlass sieht vor, dass im Eingangsbereich aller Behörden der bayerischen Staatsverwaltung (also nicht von lediglich in Bayern ansässigen Behörden des Bundes oder der Kommunen) ein Kreuz angebracht werden muss. Anfang Oktober 2018 reichen deshalb 27 Personen bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen den Freistaat Bayern ein. Zu den Klägern gehören neben mehreren Privatpersonen auch der bfg-München KdöR und der bfg Bayern KdöR.

Weiterlesen

Religiöse Symbole in der Bundeswehr: Der Fall des Herrn K

wegen: Entfernung religiöser Symbole aus einer Bundeswehrkaserne. 

Auf dem Gelände einer Bundeswehrkaserne in NRW befinden sich verschiedene religiöse Symbole, u.a. ein 3 m hohes christliches Kreuz aus Eichenholz, sowie ein Glockenturm auf dem Antreteplatz, dessen Spitze gleichfalls ein Kreuz ziert. In der darin hängenden Glocke ist die Inschrift "Eine feste Burg ist unser Gott" geprägt. Herr K. ist als Rüstungskontrollstabsoffizier in dieser Kaserne eingesetzt und begehrt die Entfernung dieser religiösen Symbole unter Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebot und seine negative Religionsfreiheit. 

Weiterlesen

Religionskritik im Lebenskundlichen Unterricht unerwünscht: Der Fall des Herrn K

wegen: Verhängung einer erzieherischen Maßnahme in der Bundeswehr. 

Thema des Lebenskundlichen Unterrichts ist die Frage: "Ist der Islam mit der Moderne vereinbar?". Herr K. meldet sich mehrfach und erhält durch die Militärpfarrerin auch wiederholt das Wort. Bei diesen Wortmeldungen vertritt er naturgemäß jeweils seine Meinung und äußert sich kritisch sowohl über den Islam als auch über das Christentum und  hinterfragt deren Glaubenskonzepte mit ethischen Argumenten. Seine Religionskritik basierte auf den Schriften von Hamed Abdel-Samad und Karl-Heinz Deschner. 

Daraufhin wird ihm vorgeworfen, er habe den Ablauf des Lebenskundlichen Unterrichts gestört. Die Störung sei dadurch erfolgt, dass er sich ständig zu Wort gemeldet habe. Des Weiteren wird ausgeführt, dass die unterrichtende Militärpfarrerin und nicht weiter benannte Kameraden dies als Störung des Unterrichts und als Provokation angesehen hätten bzw. dies als Störung und Provokation "empfanden". Es sollen außerdem "religiöse Gefühle von Kameraden verletzt" worden sein.

Gegen Herrn K. wird eine erzieherische Maßnahme verhängt.

Weiterlesen

Rezension zu Dietrich Pirson u.a. (Hg.): Handbuch des Staatskirchenrechts der BRD

von Gerhard Czermak

Nach gut 25 Jahren ist jetzt (2021) eine Neuauflage des vielzitierten Handbuchs erschienen. Die von Joseph Listl und Dietrich Pirson herausgegebene zweibändige Zweitauflage hatte schon eindrucksvolle 2387 Seiten. Daraus sind jetzt unter der Herausgeberschaft von Dietrich Pirson, Wolfgang Rüfner, Michael Germann und Stefan Muckel nicht weniger als 3417 S. geworden.

Man kann sich dem monumentalen Eindruck dieses Werks nicht entziehen. Beteiligt haben sich an ihm 73 Autoren mit 79 Paragraphen. Mindestens 20 der Verfasser sind bzw. waren Mitarbeiter einer der beiden großen Kirchen. Die meisten Autoren sind aus der religionsverfassungsrechtlichen bzw. staatskirchenrechtlichen Literatur bekannt.

Schon wegen der ziemlichen Vollständigkeit der behandelten Themen und der großen Informationsfülle mit oft sehr umfangreichen Anmerkungsapparaten ist das Werk für eine häufigere Befassung mit dem Religionsrecht nicht nur sehr nützlich, sondern nur schwer entbehrlich.

Inhaltlich fällt auf, dass zwar stets die gleiche Berechtigung von Religion und Weltanschauung und der dazugehörigen Gemeinschaften verbal gefordert, ihre Einhaltung aber kaum je konkret geprüft wird. Ungeachtet dieser Kritik ist das Handbuch auch aus säkular-juristischer Sicht recht nützlich. 

Weiterlesen

EGMR: Refusal to grant State recognition

In today’s Chamber judgment in the case of Ancient Baltic religious association "Romuva” v. Lithuania (application no. 48329/19) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been a violation of Article 14 (prohibition of discrimination) taken in conjunction with Article 9 (freedom of thought, conscience and religion) of the European Convention on Human Rights, and a violation of Article 13 (right to an effective remedy). The case concerned the refusal by the Seimas (the Lithuanian Parliament) to grant to the applicant association the status of a State-recognised religious association.

Weiterlesen