Kopftuchdebatte, Neutralitätsgebot, Glaubensfreiheit und kein Ende
von Gerhard Czermak
Die Frage der Zulässigkeit des dienstlichen Tragens islamischer Kopftücher durch Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mag manchem schon zum Hals heraushängen, stehen diese und ähnliche Fragen doch mindestens seit etwa 2000 immer wieder im Zentrum öffentlicher und juristischer Debatten. Die kontroversen Erregungen waren besonders nach der einschlägigen Entscheidung des 2. Senats des BVerfG von 2003 und der fast entgegengesetzten des 1. Senats von 2015 groß, manchmal sogar fanatisch. Die juristische und nichtjuristische Spezialliteratur ist nur schwer überschaubar. Das bisherige Berliner Neutralitätsgesetz betreffend Lehrer und allgemein Beamte ist nach einem rechtskräftigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2020 schwer angeschlagen und soll mit dem neuen CDU/SPD-Senat stark modifiziert werden. Eine neutralitätsfreundlichere Position hat demgegenüber der Europäische Gerichtshof für das private Recht vertreten. Ungelöste Probleme hat das 2021 verabschiedete Bundesgesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten erneut aufgeworfen.
In dieser Situation ist eine zusammenfassende Untersuchung von Nutzen, geht es doch um die Kollision von Neutralität und Glaubensfreiheit und ihre gegenseitige Gewichtung. Das stößt in den Kern der Neutralitätsdiskussion und damit des Religionsverfassungsrechts. Die Untersuchung Wolfgang Heckers befasst sich gleichermaßen mit juristischen wie nichtjuristischen Fragen.