Staatliche Neutralität

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IFG-Anfrage: Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

Diese IFG-Anfrage will Informationen zum "Lebenskundlichen Unterricht" und zur "Ethischen Bildung in der Bundeswehr" offenlegen. Im Zentrum des Interesses steht die Vereinbarkeit der verbindlichen Teilnahme der SoldatInnen am Unterricht und der weltanschaulichen Gebundenheit und Erkennbarkeit der unterrichtenden Militärgeistlichen mit Art. 4 Abs. 1 GG. Zudem werden Informationen zur Einrichtung einer islamischen Militärseelsorge, dem "Dreistufenplan" und den Anforderungsprofil von Militärimamen in der Bundeswehr erfragt. Die Anfrage läuft mit Frist 03.03.2020.

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IFG-Anfrage: Förderung des BMZ von Vorhaben der kirchlichen Hilfswerke

Die IFG-Anfrage hat die Förderrichtlinie und Planungspapiere der globalen Zuwendungen des BMZ für die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE) in Bonn und die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) offengelegt. Laut Projektliste (492 S.) flossen seit 2017 in BMZ-geförderten Projekten der kirchlichen Hilfswerke Bundesmittel in Höhe von knapp 1 Mrd. Euro an kirchliche Vereine. Eine Gleichberechtigung von privaten Trägern anderer weltanschaulicher Ausrichtung – sei es religiöser oder nicht-religiöser Art – findet jedoch nicht statt. Die Anfrage ist abgeschlossen.

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EGMR: Freiheitsstrafe für Journalisten wegen Religionskritik unzulässig

Das Urteil "Tagiyev und Huseynov gegen Aserbaidschan" (Az: 13274/08) betrifft die Verfolgung und Verurteilung zweier Journalisten wegen einer Veröffentlichung zur Rolle von Religion in der Gesellschaft. Der EGMR entschied einstimmig, dass die Beschwerdeführer durch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe durch ein aserbaidschanisches Gericht in ihrem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 10 EMRK verletzt worden waren.

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Reichsdeputationshauptschluss von 1803 in heutigem Deutsch

Der Reichsdeputationshauptschluss (genauer: Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation), gefasst am 25. Februar 1803 im Alten Rathaus von Regensburg, war die Grundlage für die gesetzliche Festlegung, dass die weltlichen Fürsten für ihre linksrheinischen Gebietsverluste an Frankreich abgefunden werden sollten. Dies geschah durch Säkularisation kirchlicher sowie durch Mediatisierung kleinerer weltlicher Herrschaften bisheriger Reichsstände rechts des Rheins. Oft wird der Reichsdeputationshauptschluss dafür herangezogen zu begründen, dass es bis heute Staatsleistungen an die Kirchen gibt. Das dies zweifelhaft ist, ergibt sich auch aus dem Text des Dokuments.

Die deutsche Sprache von 1803 ist heutzutage oftmals nicht mehr unmittelbar verständlich. Karl-Heinz Büchner, ein Mitglied der gbs Rhein-Neckar, hat den Text ins heutige Deutsch übersetzt. Der Text wurde zuerst auf der Homepage des Bündnisses "Altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BAStA) veröffentlicht. Das ifw dankt für die freundliche Genehmigung, den Text auch an dieser Stelle publizieren zu dürfen.

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IFG-Anfrage: Kirchliches Arbeitsrecht: Teilnehmerkreis und Stellungnahmen von BundesverfassungsrichterInnen bei den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“

Ausweislich des Artikels von Joachim Frank in der Frankfurter Rundschau (FR) "Chefarzt-Fall: Lockruf der Richter" vom 30.06.2019 haben drei BundesverfassungsrichterInnen an den diesjährigen "Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche" teilgenommen, wo zwei von ihnen "deutliche Avancen" an die Kirchenfunktionäre machten, einen Grundsatzfall zum kirchlichen Arbeitsrecht "doch noch einmal nach Karlsruhe [zu] tragen". Unklar ist, um welche drei BundesverfassungsrichterInnen es sich dabei handelt und wie sie sich konkret geäußert haben. Mit dieser IFG-Anfrage wird versucht, diese Fragen aufzuklären.

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EGMR: Griechisches System zur Befreiung von Schülern vom Religionsunterricht menschenrechtswidrig

Mit Urteil vom 31.10.2019 (Aktenzeichen 4762/18 und 6140/18) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig entschieden, dass das griechische System zur Befreiung von Schulkindern vom Religionsunterricht, welches vorsieht, dass die Eltern öffentlich erklären müssen, sich nicht zum orthodoxen Christentum zu bekennen, gegen im Artikel 2 des Protokolls Nr. 1 (Recht auf Bildung) zur EMRK verstößt.

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„100 Jahre Trennung von Staat und Kirche“ – Tagung der Humanistischen Akademie und der Friedrich-Ebert-Stiftung

Am 23. Oktober 2019 hielt ifw-Koordinatorin Jacqueline Neumann auf der Tagung der Humanistischen Akademie und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin zum Thema "100 Jahre Trennung von Staat und Kirche in Deutschland – Visionen für das nächste Jahrhundert" eines der Impulsreferate und diskutierte mit den anwesenden Gästen und Referent*innen. Die Präsentation zum Vortrag ist hier veröffentlicht.

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„Religion im Staat heute“ auf der Jahrestagung 2019 der Juristen-Kommission

Am 19. Oktober 2019 nimmt ifw-Beirätin Ingrid Matthäus-Maier an der Podiumsdiskussion "Plurale Gesellschaft und staatliche Neutralität" mit Prof. Dr. iur. Ҫefli Ademi, Professor für Islamische Normenlehre und ihre Methodologie in Münster, Zsolt Balla, Sächsischer Landesrabbiner und Katrin Gerdsmeier, Leiterin des Berliner Büros des Deutschen Caritasverbandes auf der 64. Jahrestagung der Deutschen Sektion der International Juristen-Kommission teil.

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Gutachten bestätigt Verfassungskonformität des Berliner Neutralitätsgesetzes

Der Rechtswissenschaftler Professor Wolfgang Bock hat im Auftrag der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) ein Gutachten zur Verfassungskonformität des umstrittenen Berliner Neutralitätsgesetzes erstellt. In seiner 122 Seiten starken Analyse gelangt er zu dem Ergebnis, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz, dem AGG und Europarecht vereinbar sei. Das Gutachten des Gießener Juristen kommt vor der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in dem Verfahren über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG durch das Land Berlin an eine nicht als Lehrerin eingestellte Bewerberin mit Kopftuch (Az. ArbG 58 Ca 7193/17).

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Friedenstheologischer Sammelband „Die Seelen rüsten – zur Kritik der staatskirchlichen Militärseelsorge“ nimmt ifw-Beitrag auf

Der ifw-Lexikonbeitrag "Militärseelsorge" von Gerhard Czermak ist in Band 8 der Reihe edition pace "Die Seelen rüsten - zur Kritik der staatskirchlichen Militärseelsorge" erschienen. Der Sammelband wurde von den Theologen Rainer Schmid, Thomas Nauerth, Matthias-W. Engelke und Peter Bürger in Kooperation mit dem Ökumenischen Institut für Friedenstheologie (ÖFT) herausgegeben.

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