Fall Joachim Volz: Berufung eingelegt

In dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz wurde jüngst Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm zum Landesarbeitsgericht Hamm eingelegt.

In dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz wurde jüngst Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm zum Landesarbeitsgericht Hamm eingelegt.

Diese Frage wirft die GEW Hamburg in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift hlz auf. Das Themenheft ist der Hamburger GEW-Kampagne gewidmet, in der sich die Bildungsexpert*innen analog zu anderen Bundesländern für die Einführung des Fachs Philosophie/Ethik für die Klassenstufen 1 bis 6 als Alternative zum Religionsunterricht einsetzen.

Mit Urteil vom 08.07.2025 (7 BV 21.336) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die "Nichtentfernung des Kruzifixes aus dem Haupteingangsbereich" des betreffenden Gymnasiums rechtswidrig war. Hierdurch wurde nämlich die negative Glaubensfreiheit der Klägerinnen verletzt.

In dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz findet am 8. August 2025 um 10.45 Uhr beim Arbeitsgericht Hamm (im Amtsgericht Lippstadt) die mündliche Verhandlung vor der Kammer statt. Vertreten wird Joachim Volz durch ifw-Beirat Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg.

Unser Beirat Hartmut Kreß beschäftigt sich in seinem letzten Beitrag in der Fachzeitschrift MedR vom 14.05.2025 (S. 353-359) mit dem rechtlichen Umgang mit Suizidbegleitung in Deutschland und Österreich. Der Beitrag ist als open access Veröffentlichung kostenfrei hier abrufbar.

Die Giordano-Bruno-Stiftung berichtet über den vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz:
"Das »christliche Krankenhaus« Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele »Selbstverständlichkeiten« in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin."

Vor dem Amtsgericht Eilenburg musste sich seit dem 12.05.2025 ein Arzt aus Taucha wegen einer aus religiösen Gründen durchgeführten Knabenbeschneidung an einem fünf Wochen alten Baby strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mediziner eine fahrlässige Körperverletzung vor. Am 26.05.2025 fiel am fünften Verhandlungstag das Urteil. Der Prozess wurde vom hpd (hier und hier) und der Leipziger Volkszeitung ( u.a. hier, hier und hier) vor Ort verfolgt. Auch das ifw berichtete bereits.

Vor dem Amtsgericht Eilenburg muss sich seit dem 12.05.2025 ein Arzt aus Taucha wegen einer aus religiösen Gründen durchgeführten Knabenbeschneidung an einem fünf Wochen alten Baby strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner derzeit noch eine fahrlässige Körperverletzung vor. Im Raum steht inzwischen allerdings wohl auch eine etwaige vorsätzliche gefährliche Körperverletzung. Hintergrund dieser Entwicklung ist eine möglicherweise unterbliebene ordnungsgemäße Aufklärung der Erziehungsberechtigten. Der Prozess wird vom hpd und der Leipziger Volkszeitung vor Ort verfolgt.

In dem Fall der heute 38-jährigen Klägerin und damaligen Messdienerin aus Köln hat das Landgericht einen für sie – und letztlich für alle Missbrauchsopfer – günstigen Hinweis- und Beweisbeschluss erlassen. In der Klageschrift hat sie dargelegt, dass sie von einem ehrenamtlichen Leiter einer Messdienergruppe über vier Jahre lang missbraucht worden sei. Der Betreuer sei damals 18 Jahre alt gewesen sein und habe eine Gruppe von Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren betreut. Die Klägerin selbst sei zu Beginn der Taten sechs Jahre alt gewesen.

Mit Urteil vom 25.04.2025 hat das Gericht entschieden, dass das Bistum Essen dem Kläger Wilfried Fesselmann für den durch den damaligen Kaplan Peter H. erlittenen sexuellen Missbrauch alle entstandenen materiellen Schäden ersetzen muss.