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»Ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs«

Der am Montag veröffentlichte Bericht der »Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin« ist beim Direktorium des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) auf »weitgehende Zustimmung« gestoßen. »Auch wenn wir einige Aspekte kritisch sehen, ist nicht zu bezweifeln, dass dies ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist«, erklärt die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed.

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Der Fall Kristina Hänel und seine Folgen - Wie die neue Debatte zum Schwangerschaftsabbruch entstanden ist

»Vielleicht wird man es später einmal als eine ›Ironie des Schicksals‹ begreifen, dass ausgerechnet radikale Abtreibungsgegner den berechtigten Anliegen der Frauenbewegung zum Durchbruch verholfen haben«, schreibt die Ärztin Kristina Hänel im gerade erschienenen 5. Band der »Schriften zum Weltanschauungsrecht«. Tatsächlich haben erst die Strafanzeigen gegen Hänel & Co. die neue Debatte über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ermöglicht. Der frei im Internet verfügbare Sammelband des »Instituts für Weltanschauungsrecht« (ifw) zeigt auf, wie es dazu gekommen ist.

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Der Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchsopfern – ein Appell

Am 08.03.2024 richteten der Staatsrechtler Stephan Rixen und unser Direktor, der Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld, einen deutlichen Appell an die katholische Kirche. Beide Professoren beschäftigen sich seit Jahren mit den klerikalen Sexualdelikten: Rixen ist Mitglied in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung Sexuellen Kindesmissbrauch (UKA) und Scheinfeld mahnt immer wieder die staatlichen Ermittlungsbehörden zur ordnungsgemäßen Aufklärung und die Kirche zum sachgemäßen Umgang an.

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Für die Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs - ifw plädiert für eine Abschaffung der Paragrafen 218 ff. StGB

"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.

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Missbrauch in der Kirche – erhebliche Versäumnisse der Ermittlungsbehörden

Mit deutlichen Worten kritisiert ifw-Direktor Jörg Scheinfeld die Versäumnisse der Staatsanwaltschaften bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle in der Kirche gegenüber dem WDR und der tagesschau am 25.09.2023.

Hintergrund ist eine Recherche des WDR zu den Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaften. Trotz der hiesigen Strafanzeige im Jahr 2018 passierte letztlich zu wenig und nicht das Gebotene: "Bis Anfang 2023 hatte aber noch keine einzige Staatsanwaltschaft die Leitung eines Bistums durchsuchen lassen, wie die WDR-Umfrage unter allen für die 27 Bistümer zuständigen Staatsanwaltschaften ergeben hat. Die Begründung: Es habe keinen Anlass gegeben zu vermuten, dass die Kirche etwas verheimlichen würde."

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Das Ende des Berliner Kopftuchverbots – ein schlechter Tag für den weltanschaulich-neutralen Staat

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman begrüßt, dass in Berlin nunmehr Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten dürfen.

Sie übersieht dabei die Lebensrealität vieler Schüler*innen – gerade in Berlin – den Verfassungsgrundsatz des weltanschaulich-neutralen Staat, die Bedeutung der Gleichberechtigung aller Geschlechter und die negative Religionsfreiheit.

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