BVerfG (2 BvR 745/88): Eidesleistung und Kommunalmandat
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Aus Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GG folge, dass die Ausübung eines Kommunalmandats nicht aus Gründen verwehrt werden darf, die trotz sich aus dem Amt sich ergebender zwingender Erfordernisse mit der in Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Glaubens- und Gewissensfreiheit unvereinbar ist.