Bayerischer Kreuzerlass – Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil (Pressemitteilung des Gerichts) die Revisionen des bfg Bayern und bfg München zurückgewiesen (BVerwG 10 C 3.22 und BVerwG 10 C 5.22). Die Einzelheiten des Rechtsfalls können hier nachgelesen werden.